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Das Pariser Klimaabkommen ist zwar ebenso wenig einklagbar wie die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung. Dennoch gibt es Sanktionen, und das sind weltweite Eigentumsfreiheits- und Schadenersatzklagen gegen die Verursacher.
Die Erde hat sich im Pariser Abkommen vorgenommen, ab dem Jahreswechsel 2020 das Rauchen aufzugeben. Allerdings nicht gleich, sondern erst irgendwann zwischen 2045 und 2060. Bis dahin will sie mal weniger rauchen. (Wie so vielen, gelingt auch ihr das nicht.) Aus der Sicht von Nichtrauchern ist das Rauchen bloß ein schlimmes Laster. Nichts Gutes, nicht einmal Genuss, erkennen sie darin; bloß Abhängigkeit. Künftige Generationen, so es welche geben sollte, werden dem Rauchen der Erde in unseren Tagen so verständnislos gegenüberstehen wie wir Heutigen den Kinofilmen aus den 60er Jahren, in denen alle selbst im Schlafzimmer noch geraucht haben: Muss man nicht. Bringt nichts. (Wenn man von den Profiten für die Tabakindustrie absieht.)
In zivilrechtlichen Großverfahren könnte es einmal geschehen, dass Klags- oder Beklagtenseite die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen lassen wollen oder müssen.
Dann steht ihnen dafür aber nur eine vierwöchige Berufungsfrist offen.
Weiterlesen: Zur Verlängerung der Berufungsfrist in Ausnahmefällen
Motorradschutzbekleidung
Schon die erste E[1] hat die beteiligten Kreise, vulgo Biker, empört, erlegt sie ihnen doch auf, etwas sollen zu müssen.[2] Was Biker am wenigsten wollen ist die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit – ein Ziel, das auch Koziol anerkennt,[3] der beklagt, dass die Sorgfaltspflichten beider Seiten mit sehr verschiedenem Maß gemessen werden.[4] Inzwischen dreht der OGH die Schraube noch enger: Der Schmerzengeldanspruch sei um 25 % zu kürzen, weil der im Ortsgebiet Verunfallte keine Motorradschutzkleidung getragen hat.[5]
Weiterlesen: Motorradfahrer, Hundehalter, Onlinebanker und die Sorgfalt der beteiligten Kreise
- Der VKI veröffentlichte am 26.01.2019 die Entscheidung 3 Ob 214/18v VbR 2019/35 unter dem Titel „OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Bank bei Abschluss einer Bürgschaft, die zugunsten eines Kredites abgeschlossen wurde, den Bürgen über die schlechte wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers warnen hätte müssen“ [1]. Eigentlich geht es in der nur knapp begründeten Zurückweisungs-Entscheidung, über deren Sachverhalt wenig bekannt ist, freilich um die Frage, ob die Bank die von der Bürgin vermisste Anfrage an den Kreditschutzverband von 1870 (über die Bonität des Hauptschuldners) stellen hätte müssen: Auf die jedoch, sagt der OGH, kommt es hier nicht an! Dies deswegen nicht, weil nicht feststeht, dass die Bank aufgrund einer solchen Anfrage die wahre finanzielle Situation des Hauptschuldners erkennen hätte können. Mangels Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Angaben des Hauptschuldners im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme sei die Bank auch nicht gehalten, die Bürgin darüber zu informieren, dass ihr die finanzielle Lage des Hauptschuldners nicht bekannt ist.
Rechtliche Überlebensstrategien im Konsumismus[1]
Von Benedikt Wallner[2]
Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen,
sondern der Natur beruht, haben dennoch,
wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen
relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen,
dagegen vernünftige Wesen Personen genannt
werden, weil ihre Natur sie schon als
Zwecke an sich selbst, das ist als etwas,
das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf,
auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt
(und ein Gegenstand der Achtung ist).[3]
Der Kreis der von einem Massenschaden potentiell Betroffenen wird immer größer. Das Beispiel des VW-Abgasskandals zeigt aber: Der Prozentsatz derjenigen, die sich zur Wehr setzen, geht kontinuierlich zurück. Warum eigentlich?
Dass es keine Sammelklagen in Europa gibt, ist in erster Linie das Ergebnis eines zähen Ringens, das die Industrielobby bisher für sich entscheiden konnte. Verspricht der Entwurf einer neuen Musterfeststellungsklage Geschädigten eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche?
Ab nächsten Freitag wird im Bereich des Datenschutzes nichts mehr so sein, wie es bisher war! Denn die schon seit Monaten Schlagzeilen verursachende und sogar unter Juristen hitzige Diskussionen auslösende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt dann europaweit und unmittelbar in Geltung.
SAMMELKLAGEN? Die Wogen gehen hoch rund um den Dieselmotor. Speziell in Deutschland drohen demnächst erste Fahrverbote. In Österreich kann noch in aller Ruhe darüber nachgedacht werden, auf welchem Weg Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen ...
Bürgt der Verbraucher trotz ausreichenden Hinweises auf die (prekäre) wirtschaftliche Lage des Schuldners, bleibt seine Haftung bestehen (§ 25 c Satz 2 KSchG), ohne Hinweis entfällt sie. Soll eine Bürgschaft für Unternehmensgründer wirksam bleiben, ist vom Gläubiger ein bestimmtes Procedere einzuhalten.