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- Der VKI veröffentlichte am 26.01.2019 die Entscheidung 3 Ob 214/18v VbR 2019/35 unter dem Titel „OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Bank bei Abschluss einer Bürgschaft, die zugunsten eines Kredites abgeschlossen wurde, den Bürgen über die schlechte wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers warnen hätte müssen“ [1]. Eigentlich geht es in der nur knapp begründeten Zurückweisungs-Entscheidung, über deren Sachverhalt wenig bekannt ist, freilich um die Frage, ob die Bank die von der Bürgin vermisste Anfrage an den Kreditschutzverband von 1870 (über die Bonität des Hauptschuldners) stellen hätte müssen: Auf die jedoch, sagt der OGH, kommt es hier nicht an! Dies deswegen nicht, weil nicht feststeht, dass die Bank aufgrund einer solchen Anfrage die wahre finanzielle Situation des Hauptschuldners erkennen hätte können. Mangels Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Angaben des Hauptschuldners im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme sei die Bank auch nicht gehalten, die Bürgin darüber zu informieren, dass ihr die finanzielle Lage des Hauptschuldners nicht bekannt ist.
Rechtliche Überlebensstrategien im Konsumismus[1]
Von Benedikt Wallner[2]
Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen,
sondern der Natur beruht, haben dennoch,
wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen
relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen,
dagegen vernünftige Wesen Personen genannt
werden, weil ihre Natur sie schon als
Zwecke an sich selbst, das ist als etwas,
das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf,
auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt
(und ein Gegenstand der Achtung ist).[3]
Der Kreis der von einem Massenschaden potentiell Betroffenen wird immer größer. Das Beispiel des VW-Abgasskandals zeigt aber: Der Prozentsatz derjenigen, die sich zur Wehr setzen, geht kontinuierlich zurück. Warum eigentlich?
Dass es keine Sammelklagen in Europa gibt, ist in erster Linie das Ergebnis eines zähen Ringens, das die Industrielobby bisher für sich entscheiden konnte. Verspricht der Entwurf einer neuen Musterfeststellungsklage Geschädigten eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche?
Ab nächsten Freitag wird im Bereich des Datenschutzes nichts mehr so sein, wie es bisher war! Denn die schon seit Monaten Schlagzeilen verursachende und sogar unter Juristen hitzige Diskussionen auslösende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt dann europaweit und unmittelbar in Geltung.
SAMMELKLAGEN? Die Wogen gehen hoch rund um den Dieselmotor. Speziell in Deutschland drohen demnächst erste Fahrverbote. In Österreich kann noch in aller Ruhe darüber nachgedacht werden, auf welchem Weg Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen ...
Bürgt der Verbraucher trotz ausreichenden Hinweises auf die (prekäre) wirtschaftliche Lage des Schuldners, bleibt seine Haftung bestehen (§ 25 c Satz 2 KSchG), ohne Hinweis entfällt sie. Soll eine Bürgschaft für Unternehmensgründer wirksam bleiben, ist vom Gläubiger ein bestimmtes Procedere einzuhalten.
Zeichnungsentschlüsse könnten künftig länger dauern: Aus 6 Ob 246/15 t lernen wir, dass der Aufklärungspflicht über die Risiken einer Beteiligung auch durch Übergabe schriftlicher Unterlagen entsprochen werden kann, die zahlreiche kleingeschriebene Risikohinweise enthalten. „Vom Kunden darf erwartet werden, dass er diese eingehend und sorgfältig liest.“
BESTÄTIGUNG. Wie Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Präsident der RAK Wien in der Juni-Ausgabe von ANWALT AKTUELL, warnt auch RA Dr. Benedikt Wallner vor einem Versagen des Rechtsstaates in Sachen Verjährungsfristen.
Der Beitrag widmet sich den zivilrechtlichen Ansprüchen der Fahrzeughalter im VW- Abgasskandal und geht insb. auf die Argumentation der bekl. Händler ein, wonach der durch die eingebaute Manipulationssoftware begründete Mangel nur geringfügig sei und „eine aufrechte Zulassung nach der Abgasnorm EU5“ bestehe.