Beatmungsgeräte
Tausende Menschen in Österreich verwenden nachts Beatmungsgeräte wegen einer diagnostizierten Schlafapnoe. Viele Beatmungsgeräte wurden von der Respironics Inc. – einer Philips-Konzernunternehmung – mit Sitz in den USA hergestellt, z. B. „RemStarOne“ oder „DreamStationOne“. Die Herstellerfirma musste 2021 auf Grund des Zerfalls des Dämmschaumstoffs und der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen Rückrufe von über 15 Millionen Beatmungsgeräten durchführen.
Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) stellte in einer nachfolgenden Inspektion der Produktionsstätte im September 2021 fest, dass der Herstellerfirma bereits seit 2015 der mögliche Zerfall des Schaumstoffs bekannt war. Diese Inspektion zeigte auch auf, dass die Herstellerfirma trotz zahlreicher weiterer Informationen über bedenkliche Testergebnisse nicht entsprechend reagiert hat. Erst als im Jänner 2021 eine potenzielle Zell- und Genschädigung und Krebsentwicklung als mögliche biologische Folgeprobleme des zerfallenden Schaumstoffs offenkundig wurden, reagierte der Hersteller mit dem Rückruf.
Zugleich wurde auch über die Homepage der Philips GmbH in Hamburg, welche die Geräte in die EU importiert hat, eine Sicherheitsmitteilung veröffentlicht. Diese war auch Gegenstand einer Sicherheitsinformation des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vom 29.6.2021, in welcher die betroffenen Geräte aufgelistet wurden.
Im Juni 2021 erhielten Patienten in Österreich ein Schreiben mit der Überschrift „DRINGEND – Sicherheitsmitteilung Philips Respironics CPAP und Bi-Level PAP-Geräte Schalldämmender Schaumstoff Anfälligkeit für Zersetzung und Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen“. In diesem Schreiben wurden u.a. mögliche Symptome und gesundheitliche Folgeprobleme genannt.
Der ursprünglich – wohl aus Kostengründen – verwendete Polyurethanschaum auf Polyesterbasis (PE-PUR) kann sich zersetzen, und diese Schaumstoff-Partikel können ebenso wie die giftigen Gase, die dabei entstehen, vom Patienten bei der Anwendung des Beatmungsgeräts eingeatmet oder verschluckt werden. Die Schaumstoff-Teilchen können auch so klein sein, dass man sie nicht sehen kann, gelegentlich kann man schwarze rußartige Partikel in Schlauch oder Maske erkennen. (siehe unten stehendes Foto). Es kann dadurch einerseits zu Reizungen der Atemwege mit Atemnot, Husten und weiteren Beschwerden kommen, andererseits durch die Freisetzung der giftigen Gase (z.B. Diethylenglykol, Toluoldiisocyanat-Isomere, Toluoldiamin-Isomere u.a.) auch zu Zellschädigung und Schädigung des Erbmaterials mit Krebsentstehung, wobei diese Folgen auch erst Jahre später sichtbar werden können. Eine aktuell normale Lungenfunktion schließt spätere Folgeschäden nicht aus.
Was können Betroffene jetzt tun?
Feststellungsklage erheben! Noch sind nicht alle notwendigen unabhängigen Tests endgültig abgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass man aufgrund der toxischen Emissionen solcher Geräte künftig an Krebs oder anderen Krankheiten erkranken wird. Auch wenn aktuell noch keine Erkrankung erkennbar ist, gewähren die Gerichte unseren Klienten einen Feststellungsanspruch der Haftung der Beklagten für mögliche künftige Schäden, soweit diese auf die Verwendung des Beatmungsgeräts zurückzuführen sind. Achtung: Ohne so ein Feststellungsurteil ist der Anspruch nicht vor Verjährung geschützt!
Fotos.: © Lilly Damm
„Eine Dosis ohne Wirkung gibt es nicht!“
Schon wieder ein Industrieskandal. Manche bezeichnen ihn als den größten Rückruf von Medizinprodukten aller Zeiten, z. B. die ARD Tagesschau oder der RAI Report vom 15.12.2024 < https://www.rai.it/programmi/report/inchieste/Ce-sempre-polvere-nel-ventilatore-687e9505-115b-4c85-8462-750986edc043.html >, und er betrifft Beatmungsgeräte. Mehr als fünf Millionen Patienten weltweit waren betroffen, davon etwa 1,2 Millionen in Europa. Sie können nun auf eine Entschädigung hoffen.
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