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Was die Medien über unsere Tätigkeit berichten …
Gegen die guten Sitten
Frauen, die für Kredite ihrer Ehemänner oder Lebensgefährten bürgen, gehen ein enormes Risiko ein. Scheitert die Beziehung, bleiben sie oft auf einem riesigen Schuldenberg sitzen. Das muss nicht sein. Ein bahnbrechendes Urteil eröffnet neue Möglichkeiten, der drohenden Schuldenfalle doch noch zu entkommen.
Als Margit Kaiser* im Wonnemonat Mai des Jahres 1993 ihren zukünftigen Ehemann Georg * kennenlernte, hing für sie der Himmel noch voller Geigen. Auch weil der damalige Kneipenwirt ihr zuliebe sein Nachtleben aufgab und sich als Inseratenkeiler verdingte.
Einige Monate später eröffnete der damals 25jährige seiner gleichaltrigen Frau den Plan sich selbständig zu machen. Voraussetzung: die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 125.000 Schilling, für den Margit Kaiser auf Wunsch der Bank bürgen sollte. „Sowohl mein Mann als auch der Bankreferent erklärten mir, die Bürgschaft sei eine reine Formsachen“, erinnert sich die Physiotherapeutin, „und da ich damals ein geregelten Einkommen hatte, habe ich mir dabei auch nichts gedacht.“
WEITERE FINANZSPRITZE
Doch schon ein Jahr später war wegen angeblicher Startschwierigkeiten die nächste Finanzspritze für den Jungunternehmer fällig. Margit bürgte ein weiteres Mal für 100.000 Schilling. Als bereits vier Wochen später eine Aufstockung des Kredites auf 125.000 Schilling zur Sprache kam, unterschrieb die Frau ein drittes Mal.
„In der Bank wurde weder die Höhe des Kredits erwähnt, noch informierte man mich über mein Risiko“, erzählte sie. „Ich wurde lediglich gefragt, ob mein Mann mich aufgeklärt habe.“
Dass Margit zu diesem Zeitpunkt schon längst nicht mehr wagte, die Entscheidungen ihres jähzornigen Gatten zu hinterfragen, verschwieg sie aus Scham.
Als Georg ihr kurz darauf eröffnete, die Bürgschaft sei wegen eines Formfehlers ungültig, und sie müsse noch einmal unterschreiben, tat sie auch dies. Nicht ahnend, dass sie von ihrem Mann skrupellos ausgetrickst wurde.
BÖSES ERWACHEN
Dass Margit Kaiser, mittlerweile junge Mutter in Karenz, in Wahrheit ohne ihr Wissen für Kredite in der Höhe von 750.000 Schilling gebürgt hatte, erfuhr sie erst nach ihrer Scheidung im Sommer 1996. „Heute weiß ich, dass ich schrecklich blöd und naiv war, aber der Druck, den mein Ex-Mann auf mich ausgeübt hat, war einfach enorm.“ Dass sie auf einen regelrechten Betrüger hereingefallen war, der mit all dem gepumpten Geld nur alte Schuldenlöcher zu stopfen versuchte, bemerkte sie erst, als es zu spät war. Die Firma war längst bankrott, der Exekutor regelmäßig zu Gast, um ausständige Rechnungen einzutreiben, und Georg Kaiser über alle Berge, als Margit im Jänner 1997 die Aufforderung der Bank erhielt 750.000 Schilling binnen zwei Wochen zu bezahlen. Doch die junge Frau hatte Glück im Unglück. Es gelang ihr, sich mit der Bank außergerichtlich auf eine Abschlagszahlung von 150.000 Schilling zu einigen. Die Gründe für das untypische Entgegenkommen des Kreditinstituts lassen sich nur vermuten: Einerseits existierten noch weitere Bürgen, an denen man sich schadlos kalten konnte. Und andererseits hatte Georg Kaiser für die Besicherung eines Kredites die Unterschrift seiner Frau nachweislich gefälscht, ohne dass dies jemandem aufgefallen war. Trotzdem wird Margit für ihrer Gutgläubigkeit noch viele Jahre bitter bezahlen müssen.
Ohne die Hilfe ihrer Mutter, bei der sie mit ihrer Tochter mietfrei wohnen kann, wäre sei nicht in der Lage , den verbliebenen Schuldenberg abzutragen. „Dass ich mir in den nächsten Jahren nichts leisten kann, ist noch nicht das Schlimmste“, sagt Margit, „aber eine Zeitlang habe ich mich nicht einmal auf die Straße getraut, weil ich das Gefühl hatte, mir stehen die Schulden ins Gesicht geschrieben.“
ANNA DEN KREDIT HAMMA
„Bürgschaften für Kredite des Ehepartners oder Lebensgefährten sind für Frauen die klassischen Stolpersteine in die Verschuldung“, weiß Alexander Maly, Leiter der Wiener Schuldnerberatung. Zehntausenden Österreicherinnen sind solche Bürgschaften für ihre Männer spätestens dann teuer zu stehen gekommen, wen aus guten Ehe-Zeiten schlechte wurden. Für diese Frauen ging dann mit der Beziehung auch gleich die Existenz in die Brücke. Denn kommt dem Kreditinstitut der Hauptschuldner abhanden, gibt es für die bürgende Ehefrau kaum ein Entkommen.
„Die rechtliche Stellung des Bürgen ist mittlerweile genauso schlecht wie die eines Mitschuldners“, warnt Experte Maly vor leichtfertigen Unterschriften.
Doch ohne Bürgen gibt es in der Regel keinen Kredit. Und das hat seinen Grund. „Bürgen sind für österreichische Banken deshalb so wertvoll, weil hierzulande jemand ein Leben lang lohngepfändet werden kann“, weiß der Schuldnerberater. Eine Praxis, die in anderen EU-Ländern unbekannt ist. So sind Lohnpfändungen in Großbritannien nur für die Eintreibung bestimmter Steuern und von Alimenten zugelassen. „Österreich hat die europaweit radikalste Exekutionsordnung“, kritisiert Alexander Maly, „das hat zur Folge, dass im Vertrauen auf die effiziente Schuldeneintreibung im Kreditbereich immer riskanter „verkauft“ wurde und wird.“
MASSENPHÄNOMEN
Bekam man früher nur dann Geld von der Bank, wenn man „dingliche“ Sicherheiten, ein Haus oder ein Grundstück vorweisen konnte, so genügt heute das künftige Einkommen oder das des Mithaftenden.
Doch genau diese unbesicherten „Konsumkredite“ haben die Verschuldung privater Haushalte zu einem österreichischen Massenphänomen gemacht. Jeder dritte heimische Haushalt hat Schulden bei der Bank, an die 200.000 Haushalte sind hoffnungslos in den Miesen, sprich zahlungsunfähig, so die Schuldnerberatung. Und immer wieder werden Frauen als Bürginnen akzeptiert, die gar kein eigenes Einkommen haben oder deren geringer Verdienst in keiner Relation zur geborgten Summe steht.
Die Frage, ob das geliehene Geld auf der haftenden Ehefrau zugute kommt, ist für die Bank ebenfalls nicht relevant. Stellt der Hauptschuldner die Rückzahlung ein, wird die Bürgin zu Kasse „gebeten“, auch wenn die gesamte Summe für das Unternehmen des Mannes draufgegangen ist. So war es jedenfalls bisher.
ZUGUNSTEN DER FRAUEN
Nicht nur der Normalbürger zweifelt angesichts solcher Geschäftspraktiken immer öfter an der Seriosität der Kreditwirtschaft. 1995 hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals mit der möglichen Sittenwidrigkeit ** derartiger Bürgschaftsübernahmen beschäftigt. Die obersten Richter kamen damals zu dem Schluss, dass eine besondere Schutzwürdigkeit vor allem dann anzunehmen sei, wenn der Bürge selbst einkommens- und vermögenslos sei. Eine Situation, die besonders oft bei Bürgschaften im Familienkreis vorzufinden ist. Diese Sichtweise findet sich seit 1997 auch im Konsumentenschutzgesetz. Im Falle der Sittenwidrigkeit kann das Gericht die Schuldenlast für den Bürgen seither mildern beziehungsweise die Haftung ganz erlassen. „Um ein Sittenwidrigkeitsurteil zu erreichen, müssen allerdings mehrere Kriterien erfüllt werden“, warnt Benedikt Wallner, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), vor übertriebenen Erwartungen (siehe Kasten: Gegen die guten Sitten).
„Die Judikatur geht hier in die richtige Richtung“, freut sich der Jurist, „allerdings muss ich jeder Frau, die mich nach ihren Prozess-Chancen fragt, sagen: Die kann man nur erraten.“ Maximale Rechtssicherheit gibt es in diesen Fällen zwar nicht, dass sich ein Prozess aber lohnen kann, beweist ein erstes Urteil, das für künftige Verfahren wegweisend werden könnte.
SENSATIONELLES URTEIL
Im Herbst vergangenen Jahres entschied das Landesgericht für Zivilstrafsachen Wien die Bürgschaft einer Ehefrau für einen 12-Millionnen-Schilling-Kredit ihres Mannes für sittenwidrig und entließ sie daraufhin aus der Haftung. „Meine Mandantin war zum Zeitpunkt der Bürgschaft für den Geschäftskredit ihres Mannes Hausfrau ohne eigenes Einkommen oder Besitz“, erklärt Rechtsanwalt Wallner, der das bahnbrechende Urteil erkämpfte. „Sie wurde nicht nur vom Ehemann, sondern auch von der Bank unter Druck gesetzt, wobei man ihr erklärte, dass die Firma ohnehin gut dastehe.“ Dem war freilich nicht so.
In der Folge ging nicht nur die Firma, sondern auch die Ehe bankrott, der Ex-Mann stellte die Zahlungen ein, und die Frau stotterte monatlich 1500 Schilling an die Bank ab. „Allein um das Kapital zurückzuzahlen, von den Zinsen ganz zu schweigen, hätte sie auf diese Weise 666 Jahre lang zahlen müssen“, rechnet ihr Rechtsbeistand vor.
Als die völlig verarmte Frau, sie lebt heute von der Sozialhilfe, auch die Ratenbeträge nicht mehr aufbringen konnte, stellte die Bank die gesamte Restschuld von rund elf Millionen 900.000 Schilling fällig. Zu Unrecht, entschied das Wiener Gericht in erster Instanz.
Begründung des Urteils: Das Risiko sei der Frau seitens der Bank wenn schon nicht verharmlost, so doch in unzureichender Weise dargelegt worden. Die Frau hätte sich außerdem resultierend aus der gefühlsmäßigen Bindung zum Kreditnehmer, in einer seelischen Zwangslage befunden. Und die Bürgin habe selbst nicht über die Kreditsumme verfügen können und deshalb keinen unmittelbaren Vorteil daraus gezogen. Die Bank hat gegen das Urteil zwar Berufung eingelegt, doch Anwalt Wallner ist zuversichtlich, dass auch in den nächsten Instanzen zugunsten seiner Mandantin entschieden werden wird.
FATALE FEHLER
Um jedoch überhaupt einen Prozess wegen Sittenwidrigkeit führen zu können, müssen betroffene Frauen rechtzeitig reagieren. Viele stecken allerdings aus Scham, Verzweiflung und Ratlosigkeit erst einmal den Kopf in den Sand – bis es zu spät ist.
„Besteht bereits ein rechtskräftiger Exekutionstitel, ist der Fall hoffnungslos verloren“, warnt Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, „denn dann ist eine Klage wegen Sittenwidrigkeit nicht mehr möglich.“
Wer also einen Zahlungsbefehl, eine Klage oder eine Aufforderung zur Klagebeantwortung erhält, muss auf jeden Fall und prompt reagieren beziehungsweise Einspruch erheben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist professionelle Beratung und Hilfe unerlässlich. Denn die verschämte Maxime „Über Schulden spricht man nicht“ ist schon vielen zum Verhängnis geworden.
Peter Kolba: „Die rechtlichen Instrumentarien, um die Bürgin zu schützen, sind grundsätzlich vorhanden, doch was nützt das, wenn die Frau nicht über ihre Möglichkeiten Bescheid weiß?“ Alexander Maly bleibt trotz dieser positiven Entwicklung für bürgende Ehefrauen und Lebensgefährtinnen skeptisch.
„All diese Maßnahmen dienen doch nur der Reparatur einer bereits verbockten Situation“, so der Schuldnerberater nüchtern. Seine Radikalforderung lautet daher Ehepartnern sollte die gegenseitige Haftung für Kredite schlicht verboten sein. „Heute, wo fast jede zweite Ehe den Bach runtergeht, ist die Vorstellung von lebenslangen Gemeinschaften doch pure Fiktion.“
Um ein Sittenwidrigkeitsurteil zu erreichen müssen mehrere Kriterien erfüllt werden:
- Grobes Missverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und seiner Mitteilung. (Zum Beispiel: Einkommenslose Hausfrau bürgt für Millionenkredit)
- Hoffnungslose Überschuldung des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Haftungsübername. (Ohne dass die Bank die Bürgin davon in Kenntnis setzte.)
- Verharmlosung des Risikos oder der Tragweite der Verpflichtung durch einen Bankmitarbeiter. Laut Rechtsanwalt Benedikt Wallner eher schwer zu beweisen, da die Gerichte immer noch sehr bankenhörig sind“.
- Überrumpelung des Angehörigen durch die Bank.
- Ausnutzung seiner seelischen Zwangslage infolge seiner gefühlsmäßigen Bindung an den Kreditnehmer oder seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von diesem.
- Geschäftliche Unerfahrenheit des Bürgen.
- Fehlen eines wesentlichen Eigeninteresses des Bürgen am Zustandekommen des Vertrags. Wenn zum Beispiel die gesamte Kreditsumme in das Unternehmen des Mannes fließt. Vorsicht: Ist die Frau jedoch in irgendeiner Weise an der Firma beteiligt oder in ihr beschäftigt, wird häufig von diesem wesentlichen Eigeninteresse ausgegangen!
Achtung! Besteht bereits ein Exekutionstitel, ist eine Klage wegen Sittenwidrigkeit nicht mehr möglich! Also rechtzeitig reagieren!
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* Name von der Redaktion geändert.
** Sittenwidrig sind jene Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Motiven gegen die guten Sitten verstoßen, zum Beispiel Wucher und Knebelungsverträge.
Quelle: Donnerstag, 01.04.1999, WIENERIN 04/99, Seite 39
Hausfrau haftet nicht für 12-Millionen-Schiling-Kredit: Gerichte verurteilen Überrumpelung durch Bank.
Ricardo Peyerl
Allein für die Rückzahlung des Kapitals würde die Frau 130 Jahre benötigen. Von den geforderten 16,5 Prozent Zinsen per anno seit 28. Mai 1997 ganz zu schweigen. Aber Christine R. hat nichts mehr zu befürchten. Sie braucht keinen Groschen zurückzahlen, und die Bank darf 11,882.913 Schilling und 46 Groschen in den Rauchfang schreiben. Die von der Wienerin für ihren (Ex-)Ehemann übernommene Bürgschaft war sittenwidrig. Das hat der Oberste Gerichtshof dieser Tage endgültig festgestellt. Das Ende einer Unart Aus dem Urteil zur Geschäftszahl 7 Ob 217/99h bzw. den bestätigten Vor-Urteilen ("eine der Korrektur durch den OGH bedürftige krasse Fehlbeurteilung kann nicht erblickt werden") ergibt sich aber auch Grundsätzliches. Es lässt sich ungefähr so zusammen fassen: ** Ist der Bürge (die Bürgin) mit dem Kreditnehmer eng verwandt bzw. sonst von ihm abhängig, ** zieht er persönlich aus dem geborgten Kapital keine Vorteile, ** steht die Summe des Darlehens mit seinen eigenen finanziellen Mitteln in grobem Missverhältnis, und ** klärt ihn die Bank nicht ordentlich über die Verwendung des Kredites sowie über das Risiko der Bürgschaft auf - dann hat sie kein Recht, den Bürgen zur Kasse zu bitten. Der weit verbreiteten Unart, ahnungslose Hausfrauen für die Geschäfte ihrer Ehemänner haften zu lassen, dürfte damit ein Riegel vorgeschoben sein. Josef R. war Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft, mit der seine Frau (später wurde die Ehe geschieden) nichts am Hut hatte. Trotzdem überredete er sie - wobei ein Bankangestellter eifrig Überzeugungsarbeit leistete - dazu, einem Kreditvertrag über insgesamt fast 12 Millionen S als Mitschuldnerin beizutreten. Er will sie "voll aufgeklärt" haben. Und zwar wie? Mit dem Satz: "Ich brauche das Geld für die Firma." Als die Firma pleite und von Josef R. nichts mehr zu holen war, wandte sich die Bank an Christine R. Sie wurde auf Rückzahlung geklagt.
Ihr Rechtsanwalt Benedikt Wallner ist zum Glück Konsumentenschutz-Experte. Er wandte ein, dass seine geschäftlich unerfahrene und damals wirtschaftlich vom Ehemann abhängige Mandantin quasi über den Tisch gezogen worden sei, und dass die Bank ihr eigenes Risiko habe abwälzen wollen. Die Gerichte sahen das auch so: Die Mittel, die Josef R. seiner Frau zur Lebensführung zur Verfügung gestellt hatte, waren "derart knapp", dass sie Christine R. keinen Spielraum ließen. Noch dazu, wo er "täglich Fleisch auf dem Tisch" haben wollte. Umgekehrt mussten sowohl dem Ehemann als auch dem Kreditgeber "die rasante wirtschaftliche Verschlechterung" des Unternehmens bekannt gewesen sein. Die Aufklärung der Bürgin über diese Entwicklung wurde aber "offenkundig vermieden" (im Urteil ist von "Überrumpelung" die Rede), diente die Haftungsübernahme durch Christine R. doch "in erster Linie dem Eigeninteresse der Bank, die bereits bestehende Kontoüberziehung abzusichern." Mit Spannung darf erwartet werden, wen die Kreditinstitute in Zukunft dazu "einladen" werden, im Bunde der Dritte zu sein.
Quelle: KURIER | 13.4.2000 Seite 30
Sittenwidrige Bürgschaften sind keine Einzelfälle
Auch Kinder werden manchmal als Bürgen herangezogen, am häufigsten haften Ehepartner.
Österreichische Gerichte entscheiden immer häufiger für die Bürgen und gegen die Bank. Der Grund: Die Einkommenssituation der Bürgen wird von der Bank zu wenig geprüft.
Wien. Den Ehegatten oder andere nahe Verwandte als Absicherung für Privat-Kredite als Bürgen mit ins Boot zu holen, ist bei den Banken eine übliche Praxis. Etwa 15 Prozent aller Kredite werden in Österreich durch Bürgschaften abgesichert.
Der mit Abstand häufigste Fall ist der, dass ein Ehegatte für einen Kredit des anderen Ehegatten bürgt. Das allein ist nicht negativ zu bewerten. Nun passiert es aber immer häufiger - wie im jüngst entschiedenen Fall des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen mit der Aktenzahl 13 Cg 3/00 -, dass eine Bürgschaft für sittenwidrig und damit als nichtig erklärt wird.
Der Rechtsexperte vom Verein für Konsumenteninformation (VKI), Peter Kolba, der schon mehrere Fälle dieser Art für Konsumenten durchgefochten hat: "Das ist ein klassisches Verbraucherproblem. Schuldnerberatungen können ein Lied davon singen." Denn zumeist fallen die Fälle erst dann auf, wenn der mit in die Haftung genommene Ehepartner vor dem finanziellen Ruin steht.
Eine Rechtssprechung zu dem Thema Angehörigen- Bürgschaft hat in Österreich erst 1999 begonnen.
Geburtshelfer des damals bahnbrechenden Urteils war der Rechtsanwalt Benedikt Wallner. Wallner: "Erst seit kurzem ist es auch in Österreich Praxis, dass die Bürgen die hohen Summen nicht zurückzahlen müssen. Dafür kommt das jetzt aber immer öfter vor."
Drei Voraussetzungen
Die Gerichte beurteilen eine Bürgschaftserklärung in der Regel als sittenwidrig, wenn folgende drei Voraussetzungen gegeben sind:
- Es besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen, und
- bei dem Bürgen ist "eine verdünnte Willensfreiheit" feststellbar - etwa weil er Angehöriger ist, und
- die Bank verschleiert die wirtschaftliche Tragweite der Bürgschaft.
Relativ häufig ist der Fall, dass eine Hausfrau, die kein Einkommen hat, nach einer Scheidung für die Schulden des geschiedenen Mannes in die Pflicht genommen wird. "1,5 bis zwei Millionen Schilling sind durchaus übliche Beträge, die dann zurückgezahlt werden müssen", weiß Hans Grohs vom Dachverband der Schuldnerberatung in Linz. Doch die Sittenwidrigkeit geht sogar noch weiter.
Auch minderjährige Kinder werden von den Banken mitunter als Bürgen für die Kredite ihrer Eltern herangezogen.
Kinder als Bürgen
Erste Bank-Privatkundenexperte Wolfgang Lotter: "In manchen Fällen kann das gemacht werden, wenn die Kinder auch Nutznießer sind. Grundsätzlich entspricht das aber nicht unseren Richtlinien." Anders die Bank Austria, die den erwähnten Fall gegen eine Ehefrau verloren hat: "Wir akzeptieren Minderjährige als Bürgen nie."
Zwar ist es bei den meisten Banken üblich, die Einkommenssituation der Personen, die bürgen sollen, zu überprüfen, doch im Vorfeld fällt das meist schwer. "Zum Zeitpunkt der Einräumung des Kredits ist oft nicht absehbar, wie sich die Familien- und Vermögensverhältnisse entwickeln werden", erklärt Lotter.
Es bleibt die Tatsache, dass die österreichischen Gerichte immer öfter zu Gunsten der Bürgen und gegen die Banken entscheiden. Wie hoch die Summe ist, um die die Banken wegen sittenwidriger Bürgschaften umfallen, ist ungewiss. Fest steht aber, dass die Banken letztendlich selbst dafür büßen, wenn sie die Vermögenslage ungenau prüfen und die Bürgen zu wenig über die Tragweite des Geschäfts aufgeklärt haben.
Sittenwidrig
Bürgschaften werden von den Gerichten als sittenwidrig erklärt, wenn ...
- ein krasses Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen besteht und
- bei dem Bürgen "eine verdünnte Willensfreiheit" feststellbar ist (etwa weil es sich um einen Angehörigen des Kreditnehmers handelt) und
- die Bank die wirtschaftliche Tragweite der Bürgschaft verschleiert bzw. nicht genügend klarstellt.
Bildtext: Ehepartner werden von den Banken gerne als Bürgen genommen. Oft bleiben einkommenslose Hausfrauen auf dem Schuldenberg des Ehemanns sitzen. Gerichte dulden das immer seltener.
Quelle: Wirtschaftsblatt, 28. 8. 2001 | Seite C3
Der Oberste Gerichtshof hat 1995 festgehalten, dass eine Bürgschaftsverpflichtung unter gewissen Umständen als sittenwidrig einzustufen ist. Diese liegt aber nur vor, wenn es sich beim dem Hauptschuldner und dem Bürgen um nahe Familienangehörige handelt.
Folgende Kriterien müssen unter anderen gegeben sein: ein Missverhältnis zwischen der Höhe der Verbindlichkeit und dem Einkommen, eine Überschuldung des Hauptschuldners bereits zum Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaft, kein unmittelbares Eigenintersse bzw. kein unmittelbarere Vorteil für den Bürgen, Verharmlosung des aus der Haftung resultierenden Risikos, keine oder unzureichende Aufklärung über das Risiko, wirtschaftliche Abhängigkeit zum Hauptschuldner bzw. seelische Zwangslage.
Unter diesen Prämissen wurde zum Beispiel am 25.5.2001 vom Landesgericht in Wien die Bürgschaft einer Ehefrau für den Firmenkredit ihres Gatten in der Höhe von 450.000 S für sittenwidrig erklärt. Die Bürgin war einkommens- und vermögenslos, an den Geschäften des Ehegatten nicht beteiligt. Eine Aufklärung durch die Bank über die finanzielle Situation des Mannes war nicht erfolgt.
Quelle: Kleine Zeitung | Montag, 11.03.2002, (Kleine Zeitung |Seite 23)
Frau unterschrieb bei Firmenkredit für den Mann mit. Nach Konkurs und Scheidung blieb sie mit zwei Millionen Schilling Schulden übrig.
Das Geldinstitut hatte letztlich doch ein Einsehen: Mit einer Abschlagzahlung von 55.200 Schilling wurde ein Schlussstrich gezogen.
Am Anfang standen eine Ehe und die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft. Einige Jahre später lag das private Glück von Monika S. in Scherben und es kam zur Scheidung. Aber auch die Firma des Mannes war in den Konkurs geschlittert. Er bezahlte eine Quote von 20 Prozent und die Sache war für ihn erledigt. Seine Frau, die den Firmenkredit bei einer obersteirischen Sparkasse auch unterschrieben hatte, stand mit den drei Kindern, einem überzogenen Girokonto und rund zwei Millionen Schilling Schulden (150.000 Euro) praktisch vor dem Nichts.
"Ich bin von Pontius zu Pilatus gelaufen, niemand hat mir helfen können, alle haben nur gesagt: Sie müssen mindestens fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme zahlen. Das hab' ich nicht aufbringen können, es war sinnlos", erinnert sich Monika S. In dieser verzweifelten Lage habe ihr eine Freundin geraten sie solle es einmal beim Ombudsmann der Kleinen Zeitung versuchen. Bei unseren Verhandlungen stießen wir bei der Bank rasch auf Verständnis für die Situation der Frau und der zuständige Sachbearbeiter im Rechtsbüro gab sich mit einer Abschlagszahlung von 55.200 S zufrieden. Monika S. konnte die für sie noch immer beträchtliche Summe privat auftreiben und mit dem riesigen Schuldenberg fiel ihr auch ein großer Stein vom Herzen.
"Das geht immer so aus, dass eh nix zu holen ist", erklärt der Sachbearbeiter der Bank, warum er auf den außergerichtlichen Vergleich eingegangen ist. „Wenn es kein pfändbares Einkommen gibt, wartet man bis zum Sanktnimmerleinstag aufs Geld.“ In diesem Fall sei es optimal gelaufen. Die Bank hätte von den privaten Schulden das Kapital bekommen. „Es war eine Vernunftlösung, mehr war nicht zu erwarten“, so der Mann. Dass die Frau aus der Haftung für den Firmenkredit nicht herauszubekommen war, lag neben ihrer Unterschrift daran, dass sie im Betrieb auch mitgearbeitet hatte. Es gibt aber auch Beispiele, wo die Bürgschaften von Ehefrauen durch die Höchstgerichte als sittenwidrig aufgehoben wurden. Einiger dieser Entscheidungen hat der Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) Benedikt Wallner, erwirkt. „Früher hat es ausnahmslos geheißen: Mitgefangen, mitgehangen! Seit etwa 1997 ist es Essig mit der Mithaftung naher Angehöriger, sofern eine Reihe von Kriterien zutrifft und die Bank ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist“, erklärt Wallner. Frauen in einer solchen misslichen Lage, die sich keinen Rechtsanwalt leisten könnten, sollten sich auf jeden Fall beim VKI, der Arbeiterkammer oder einer kostenlosen Schuldner-Beratungsstelle über ihre Chancen informieren, aus der Haftung herauszukommen.
Monika S. ist indessen glücklich, den drohenden Ruin abgewendet zu haben, und zieht aus dem Schlamassel eine positive Erkenntnis: „Ich werde in meinem ganzen Leben sicher nie mehr etwas für jemanden anderen unterschreiben!“
Quelle: Kleine Zeitung, 11. März 2002 | Seite 22
Mehr Pflichten für die Banken lässt Sorge um den „gläsernen Kunden“ aufkeimen
von Ricardo Peyerl
Jeder zweite EU-Bürger hat einen Kredit laufen, aber so gut wie keiner weiß genau, wie viel ihn dieser Kredit am Ende kosten wird.
Die Europäische Kommission will mit einer neuen EU-Richtlinie jede Art von Verbraucherkredit (Darlehen, Kontoüberziehungsrahmen, Hypothek, Finanzierungsleasing) vereinheitlichen. Der so genannte „effektive Jahreszins“ soll in jedem Mitgliedsland die Gesamtbelastung für den Kreditnehmer samt Steuern und anderen versteckten Beträgen angeben. Damit kann der Kunde Kreditangebote vergleichen und innerhalb der EU ein günstigeres wählen.
Binnen 14 Tagen soll er unentgeltlich und ohne Begründung einen abgeschlossenen Kreditvertrag widerrufen dürfen, wenn er es sich anders überlegt hat.
Außerdem sollen die Banken verpflichtet werden, sorgfältig zu prüfen, ob sich der Kunde die Rückzahlung überhaupt leisten kann.
Die in Österreich zum Teil längst bestehende Transparenz hat freilich ihre Kehrseite: So wie die Bank gegenüber dem Kunden - und dem Bürgen - eine Auskunftspflicht hat, müsste auch der Kunde gegenüber der Bank die Hose herunter lassen. Und zwar über die Grenzen hinweg. Der Kreditgeber kann die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers ja nur überprüfen, wenn er Zugang zu dessen Daten (etwa Gehaltszettel) hat. Eine Vernetzung von „schwarzen Listen“ in der ganzen EU wäre die Folge.
Der Wiener Rechtsanwalt und Konsumentenschutz-Experte Benedikt Wallner hat Sorge um den „gläsernen Kunden“ auf diesem ausgeweiteten Markt der Banken.
KÜCHE IN RATEN
Wurde ein Österreicher vor Jahren auf so eine Liste gesetzt, weil er einmal mit Kreditraten in Verzug geraten war, erfährt das auch die Firma in Italien, bei der er eine in Raten abzahlbare Küche bestellt hat. Vielleicht stockt dann die Auslieferung, ebenso wie der geleaste (also fremdfinanzierte) BMW aus Deutschland zurückgehalten wird.
Wallner fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, unter welchen Bedingungen ein Name überhaupt auf diese Liste kommt, wie lange er dort stehen darf und wann er gelöscht werden muss.
Quelle: Samstag, 14.09.2002, (KURIER | Seite 13)
Bankenpraxis unter der Lupe
Wien. Wer ein neues Auto kauft, tingelt von Händler zu Händler und feilscht um Konditionen, Rabatte und Extras. Wer ein neues Konto eröffnet, marschiert zur nächstgelegenen Bank, lässt sich kurz beraten und unterzeichnet einen Vertrag, der ihn oft sein ganzes Leben begleitet. Es folgen Sparbuch, Überweisungen, Wertpapierdepot und Kredite, die nicht selten bei ein und derselben Bank abgeschlossen werden. Schließlich vertraut man seiner Hausbank ja. Nur manchmal kommen dem treuen Bankkunden Bedenken, wenn er etwa im Nachhinein erfährt, dass die Bank X den Kredit Y um einiges günstiger angeboten hätte als die eigene Hausbank. Dann ist guter Rat meistens teuer, und die Mehrzahl der Bankkunden wird mit Achselzucken und Zähneknirschen die höhere Belastung in Kauf nehmen. Das muss nicht so sein, meinen die drei Autoren des neu erschienenen Buches „devisen schulden spesen sparen – Die Praktiken der Banken – die Chancen des Kunden“. Kein Enthüllungsbuch, auch wenn es sich manchmal wie ein „Krimi liest“, wie Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung im VKI, meint, sondern ein praktischer Ratgeber im Umgang mit Banken. Garantiert mit Einzelbeispielen versuchen die Autoren, unter ihnen ein Rechtsanwalt und Spezialist für Konsumenten-, Wohn- und Kreditrecht, dem Leser einen Überblick über seine Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr mit Banken zu geben.
Titel: devisen schulden spesen sparen – Die Praktiken der Banken – die Chancen des Kunden
Verlag: Czernin-Verlag
Quelle: Wirtschaftsblatt | Seite 22.11.2002
Neuer Ratgeber soll Kunden von Banken mehr Macht verleihen
von Rosa Eder
Die Banken und ihre Praktiken geben in Österreich immer wieder Anlaß zu Diskussion. „Jeder kann stundenlang zu dem Thema Geschichten erzählen“, meint der Journalist Robert Schlesinger, der gemeinsam mit dem Vermögensberater Alexander Schotten und dem Rechtsanwalt Benedikt Wallner einen seiner Meinung nach längst überfälligen Banken-Ratgeber für Konsumenten geschrieben hat.
Das in Kooperation mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) entstandene Buch „devisen schulden spesen sparen: Die Praktiken der Banken – Die Chancen der Kunden“ soll Konsumenten dazu animieren, nicht alles zu akzeptieren, was ihnen ihr Geldinstitut anbietet, sondern sich bei Ungerechtigkeiten Position einnehmen, kritisierte Schlesinger am Donnerstag bei der Präsentation des Ratgebers vor Journalisten. Dem VKI sind vor allem die „kundenfeindlichen und gesetzeswidrigen“ Klauseln bei den Bankomat-Bedingungen ein Dorn im Auge. So werde das gesamte Risiko für Mißbrauch durch Dritte bis zur Sperre durch die Bank und ohne Begrenzung dem Kunden auferlegt. Der VKI habe im Auftrag des Justiz- und Konsumentenschutzministerium eine Verbandsklage gegen diese eingebracht, berichtete Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI. Man nehme die Anregungen der Konsumentenschützer ernst, ließ daraufhin die größte Bank des Landes, die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), in einer Aussendung verlauten. Ab Jahresbeginn 2003 solle es neue Kundenrichtlinien geben, obwohl die gültigen Bankomatbedingungen erst vor drei Jahren in Abstimmung mit den Konsumentenschützern entstanden und rechtlich einwandfrei seien. Doch würden sie seit einiger Zeit wieder überarbeitet, und die österreichischen Banken seien bereit, die Bankomatregeln besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen.
Quelle: Wiener Zeitung | Freitag, 22.11.2002
Leitfaden für Bankkunden: Unnötiger Respekt
„Einige richtungsweisende Entscheidungen für Bankkunden“ erwartet der Rechtsexperte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Peter Kolba, in den nächsten sechs bis zwölf Monaten. Eine davon könnte die jüngst eingebrachte Verbandsklage des VKI gegen die Bankomat-Bedingungen der Banken betreffen. Darin seien für den Kunden nachteilige und gesetzwidrige Klauseln enthalten, etwa dass das Missbrauchsrisiko bei Verlust der Karte zur Gänze auf den Kunden überwälzt werde. Dagegen wollten die Banken selbst für leichte Fahrlässigkeit und auch für technische Fehler nicht haften, kritisiert der VKI-Experte.
Generell sollten Kunden unnötigen Respekt im Umgang mit Kreditinstituten ablegen, schließlich wollten diese „ihr Geld“. Die Autoren eines neuen Ratgebers für Bankkunden erläutern darin die Fallen, die sich in den Geschäftsbedingungen der Institute verbergen. Co-Autor Robert Schlesinger will das Buch allerdings nicht als Veranlagungs-Ratgeber verstanden wissen, sondern als Hilfe für Kunden, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können, aber auch welche Pflichten sie haben.
Aufmunterndes Resümee von Benedikt Wallner, der regelmäßig Klienten in Verfahren gegen Kreditinstitute vertritt: „Die Banken haben nicht immer Recht.“
Quelle: Freitag, 22.11.2002, (Salzburger Nachrichten | Bereich Wirtschaft)
Neues Buch über Welt der Banken als Werkzeug für aufmüpfige Kunden
von Ricardo Peyerl
Wer wagt es, den Einfallsreichtum der Banken „auf der Suche nach möglichst unverschämten Extragebühren“ als „Raubrittertum“ anzuprangern?
Ein Rechtsanwalt, ein Journalist und ein Ex-Banker im soeben erschienenen Buch devisen schulden spesen sparen (Czernin Verlag, 224 Seiten, 22 ) über „Die Praktiken der Banken“ und „Die Chancen des Kunden“.
Schon das Inhaltsverzeichnis liest sich wie ein Krimi: „Schmutzige Geldsäcke“, „Verhaltensregeln für den Ernstfall“, doch will das Buch nicht nur Gänsehaut erzeugen, sondern den Leser auffordern, zum aufmüpfigen Bankkunden zu werden.
Konsumentenschutz-Experte Benedikt Wallner, einer der Autoren neben Robert Schlesinger und Alexander Schotten: „Wenn sich die Bank brüstet, dass sie dem Bankomat-Kunden einen weiten Rahmen einräumt, tritt sie als Freund auf. Aber sie will erstens dem Kunden viel Geld herauslocken und zweitens das Risiko auf ihn abwälzen. Der Kunde sollte sich fragen: ,Brauche ich wirklich 400 Euro oder mehr pro Tag?` und weniger Spielraum verlangen.
Quelle: KURIER | Seite 12