Die DSGVO war und ist heiß umstritten und wird auch von vielen Betroffenen zum Teil nicht gebilligt, weil viele der Meinung waren, die Welt der Daten sei für eine Regulierung zu unüberschaubar.
Doch nun kommen die ersten Bescheide der Datenschutzbehörde, die Hoffnung auf eine geregelte Datenzukunft zumindest in Teilbereichen macht.
Einen ersten wuchtigen Faustschlag versetzte die DSGVO den Banken:
Denn die österreichische Datenschutzbehörde hat nun erstmals unter Berücksichtigung der neuen Datenschutzgrundverordnung entschieden, dass Banken für die Auskunft über alte Kontodaten eines Betroffenen, nicht wie bisher, Geld verlangen dürfen, sondern die Auskunft – solange sie nicht extensiv ausgeführt wird – unentgeltlich erteilen müssen. Die Banken haben sodann 4 Wochen Zeit um auf das Auskunftsgesuch zu antworten.
Das Auskunftsrecht gem. Art 15 DSGVO hat jede natürliche Person und kann beispielsweise auch gegenüber Inkassobüros geltend gemacht werden. Somit würden auch hier die Selbstauskunftskosten entfallen.