WIEN. In der Causa Schiffsfonds liegt nun ein neues Urteil (4R134/13z) vor. Der Wiener Anlegeranwalt Benedikt Wallner hat vor dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) eine Entscheidung erwirkt, wonach eine heimische Großbank geschädigten Anlegern 116.000€ inkl. Zinsen zurückzahlen muss.
Das klagende Anleger-Paar muss im Gegenzug seine Anteile am Fonds "HCI Shipping Select 26" zurückgeben. Pikant: Die Anleger hatten ihre Kommandit-Anteile für 100.000€ Mitte 2008 gezeichnet, als die Finanz-und Wirtschaftskrise und damit auch das Einbrechen der Frachtschiffraten gerade am Horizont heraufdämmerte.
Holpriger Beginn
Das Verfahren hatte in erster Instanz aus Sicht der Anleger etwas holprig begonnen. [...] Das Verfahren ging in die Berufung - und die Anleger bekamen nun recht, die Bank (Vermittlerin) muss das investierte Kapital samt Zins zurückzahlen und ist bei Rechtskraft "stolze" Besitzerin auf Grund gelaufener Schiffsfondsanteile (§ 1323 ABGB, "Naturalrestitution" - eine etwaige Insolvenz eines Fonds hindere die Rückgabe der Anteile nicht, Anm.). Die ordentliche Revision zum OGH wurde nicht zugelassen.
Und warum traf die Anleger kein Mitverschulden? Das OLG meinte, dass der Bankberater den Fonds sehr blumig geschildert hatte und die Broschüre mit Risikohinweisen erst später übergeben wurde. Als thematisiert wurde, dass der Anleger nun in einer höheren Risikoklasse sei, habe das der Berater damit begründet, dass das wegen "Aktien im Portfolio" der Anleger nötig sei. Somit fiel das Mitverschulden der Anleger "nur wenig ins Gewicht".
Gut für Investoren
Das OLG begründete seine anlegerfreundliche Entscheidung unter anderem auch damit, dass vor der formalen Zeichnung der Anteile den Anlegern keine Risikohinweise ausgehändigt wurden. Dass diese Broschüre erst nach der Unterschrift übergeben wurde, führe nicht dazu, dass ab diesem Zeitpunkt schon die Verjährung zu laufen beginne. (jai)
Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2014-01-10