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Geldgeber als Gesetzgeber
Der eine Strafrechtsprofessor sagt, das verhängte Strafmaß sei viel zu hoch, weil es zu keiner wirklichen Manipulation an Rechtsakten gekommen ist, der andere, weil bereits die Strafdrohung im Gesetz viel zu hoch sei (jeder nach seinem Geschmack). Der eine „hat seine Rechtsmeinung … der Strasser-Verteidigung auch in einem Gutachten zur Verfügung gestellt“, wie es etwas verschämt heißt,[1] der andere äußert sich augenscheinlich gratis. Das wirft interessante Fragen auf.
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Die Feinde Galileis und die Freunde der Industrie
I.
Die quadratisch-harmlose Sicht auf die Naturwissenschaft ihres Chefs vom Dienst gereicht der Zeitung nicht zum Ruhme.[1] Nirgendwo tritt das Dilemma der Halbbildung[2] in grelleres Licht als bei der Preisung der naturwissenschaftlichen Weltsicht:
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Bananenkrümmungsrepublik
EU-Wahlen sind. Wenn drei Viertel unserer Gesetze aus Straßburg kommen, könnte man ausrechnen, dass die Wahl zum EU-Parlament gewichtigere Auswirkungen auf uns hat als die zum heimischen. (Freilich meinen manche Leute noch immer, wir würden in Österreich eine Regierung wählen, und nicht das Parlament.) Zwar macht das EU-Parlament nicht alle EU-Gesetze allein. Aber warum eigentlich nicht?
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Eugen Antoinette
Dass sich EUgen FrEUnd beim Arbeitereinkommen verschätzt hat, sei angeblich nicht schlimm. Zahlen seien Schall und Rauch, und er solle ja schließlich nicht Direktor beim Statistikamt werden. Aber dass er sich ausgerechnet in diese Richtung verschätzt hat, verleiht ihm die Aura von Marie Antoinette:
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Wider die Ohnmacht (I)
Können Versicherungen so, wie sie wollen, oder müssen sie so, wie sie sollen?
Versichern beruhigt, angeblich. Oft aber führen Versicherungen zur Verunsicherung bei den Kunden, nämlich über den Leistungsumfang: Muss die Versicherung leisten, wenn etwas passiert ist, und wenn ja, wie viel? Darüber herrscht Unklarheit auf Kundenseite. So entsteht ein allgemeines Misstrauen gegenüber vollmundigen Versprechungen („Vollschutz" etc.), wenn doch in Wahrheit undurchschaubare Klauseln den Schutz weit einschränken.
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Hals- und Beinbruch auf Frankreichs Pisten
I.
Prominente sind zwar mir im Allgemeinen unsympathisch, nicht aber der übrigen Menschheit. Zu Michael Schumacher kann ich nichts sagen, ich kenne ihn nicht, und Méribel ebenso wenig. Falls er Ansprüche gegen den Pistenhalter geltend macht, müsste er das ohnehin nach dem französischen Recht des Unfallorts tun [1]. Und das kenne ich auch nicht. Doch bin ich einer von ganz wenigen [2] Österreichern, die alljährlich – so auch diese Weihnachten – nach Frankreich Schifahren gehen (nämlich meist zwischen Megève und Chamonix). Und der sich wundert. -
Falsche Anleiheprospekte sind strafbar
Insolvenzen wie die Alpine machen bewusst, dass Falschangaben in Prospekten für Anleihen kein Kavaliersdelikt sind.
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