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Herr Nobile darf sich seinen Anwalt aussuchen

Fünf Gründe für das Recht auf freie Anwaltswahl [1] [2]

Herr Nobile hatte einen Vertrag mit der DAS über eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

In dem Vertrag stand, der Versicherte muss der DAS unverzüglich jeden Rechtsfall melden, sonst ist sie von ihrer Leistungspflicht befreit. Das hat Herr Nobile aber nicht gemacht, sondern ohne Zustimmung der Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftragt:

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Was ist PSD2 (Payment Services Directive 2)?

Nein, hierbei handelt es sich nicht um das neueste PlayStation Modell, sondern um die neue Zahlungsdienstrichtlinie, mit der Überweisungen bequemer, billiger, sicherer und der europaweite Wettbewerb im Zahlungsverkehr auch mit der Teilnahme von Nichtbanken gefördert werden sollen.

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Die Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie

Stellen Sie sich vor, ein Cyberangriff legte z. B. das System der Europäischen Zentralbank lahm; oder des Europäischen Stromverbundsystems, wie es 2012 Gegenstand des Romans Blackout von Mark Elsberg war. Dutzende andere Einrichtungen lassen sich denken. Die Auswirkungen wären verheerend, denn im globalen Zeitalter sind wir in allen Bereichen des Lebens miteinander durch das „World Wide Web“ verbunden.

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Zum Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSG-VO")

Die fortschreitende Digitalisierung hat dazu geführt, dass eine EU-weite Novellierung der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig wurde.

Ab Mai 2018 soll deshalb die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzt werden durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSG-VO).

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Bedingungen des Konsumierens (VI): Massenkündigung einer Großbank

Der VKI hat im November 2016 Klage gegen die BAWAG P.S.K. erhoben, weil diese Bank zahlreichen[1] ihrer Kunden, die nicht bis Jahresende ein neues, nunmehr kostenbewehrtes Kontomodell beantragt haben,[2] die Geschäftsverbindung (darunter das Konto) gekündigt hat.

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Schmerzengeld wegen fehlender Aufklärung zur ärztlichen Heilbehandlung?

Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das eine vom anderen unterscheiden zu können macht den Spezialisten aus:

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Bedingungen des Konsumierens (V) – Fluggastrechte

Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Wie wir gerade wieder am IT-Ausfall am Wiener Flughafen vom 28. August 2016 gesehen haben, schützt zwar die EU-Fluggastverordnung[1] effektiv vor Versäumnissen der Airlines, vor den Versäumnissen Anderer aber nicht (dennoch sind die Fluggäste auch hier nicht gänzlich schutzlos). Kann man aber das Versäumnis des Flughafens (oder eines Dritten) der Fluglinie zurechnen?

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Bedingungen des Konsumierens (IV) – Die geplante Obsoleszenz

Obsoleszenz ist ein im deutschen Sprachraum neues Wort, das wohl völlig zufällig phonetisch an „obszön“ erinnert. Immer mehr juristische Publikationen beschäftigen sich mit dem Phänomen, dass zur Hebung der Umsatzgeschwindigkeit Verfallsdaten in Konsumartikel geradezu planmäßig vom Erzeuger eingebaut werden; das Produkt wird vorhersagbar zu einem gewissen, frühen Termin unbrauchbar und muss dann durch ein neues ersetzt werden. Das ist die geplante Obsoleszenz.[1] Die ist schon empörend genug.

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Bedingungen des Konsumierens (III)

Bedingungen des Konsumierens (III)

Auch in einem weiteren Fall [1] hat die AK unzulässige Klauseln erfolgreich vor Gericht bekämpft. Dabei ging es um „Kundenrichtlinien für das M*****-Service und für das Q*****-Service“ eines Kreditunternehmens. Aus dieser Entscheidung können wir viel lernen, wie der gesetzliche Kundenschutz bei AGBs (vgl. schon den Vor-Artikel Bedingungen des Konsumierens II) abläuft, nämlich:

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Bedingungen des Konsumierens (II)

Größte Bedeutung unter den Bedingungen des Konsumierens haben für uns Verbraucherinnen und Verbraucher die „Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen“ der Unternehmen, kurz „AGB“.

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