Blog

  • Zum Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSG-VO")

    Die fortschreitende Digitalisierung hat dazu geführt, dass eine EU-weite Novellierung der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig wurde.

    Ab Mai 2018 soll deshalb die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzt werden durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSG-VO).

  • Bedingungen des Konsumierens (VI): Massenkündigung einer Großbank

    Der VKI hat im November 2016 Klage gegen die BAWAG P.S.K. erhoben, weil diese Bank zahlreichen[1] ihrer Kunden, die nicht bis Jahresende ein neues, nunmehr kostenbewehrtes Kontomodell beantragt haben,[2] die Geschäftsverbindung (darunter das Konto) gekündigt hat.

  • Schmerzengeld wegen fehlender Aufklärung zur ärztlichen Heilbehandlung?

    Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das eine vom anderen unterscheiden zu können macht den Spezialisten aus:

  • Bedingungen des Konsumierens (V) – Fluggastrechte

    Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Wie wir gerade wieder am IT-Ausfall am Wiener Flughafen vom 28. August 2016 gesehen haben, schützt zwar die EU-Fluggastverordnung[1] effektiv vor Versäumnissen der Airlines, vor den Versäumnissen Anderer aber nicht (dennoch sind die Fluggäste auch hier nicht gänzlich schutzlos). Kann man aber das Versäumnis des Flughafens (oder eines Dritten) der Fluglinie zurechnen?

  • Bedingungen des Konsumierens (IV) – Die geplante Obsoleszenz

    Obsoleszenz ist ein im deutschen Sprachraum neues Wort, das wohl völlig zufällig phonetisch an „obszön“ erinnert. Immer mehr juristische Publikationen beschäftigen sich mit dem Phänomen, dass zur Hebung der Umsatzgeschwindigkeit Verfallsdaten in Konsumartikel geradezu planmäßig vom Erzeuger eingebaut werden; das Produkt wird vorhersagbar zu einem gewissen, frühen Termin unbrauchbar und muss dann durch ein neues ersetzt werden. Das ist die geplante Obsoleszenz.[1] Die ist schon empörend genug.

  • Bedingungen des Konsumierens (III)

    Bedingungen des Konsumierens (III)

    Auch in einem weiteren Fall [1] hat die AK unzulässige Klauseln erfolgreich vor Gericht bekämpft. Dabei ging es um „Kundenrichtlinien für das M*****-Service und für das Q*****-Service“ eines Kreditunternehmens. Aus dieser Entscheidung können wir viel lernen, wie der gesetzliche Kundenschutz bei AGBs (vgl. schon den Vor-Artikel Bedingungen des Konsumierens II) abläuft, nämlich:

  • Bedingungen des Konsumierens (II)

    Größte Bedeutung unter den Bedingungen des Konsumierens haben für uns Verbraucherinnen und Verbraucher die „Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen“ der Unternehmen, kurz „AGB“.

  • Verjährungsbeginn bei Beschwichtigung

    Recht haben und Recht kriegen sind, wie inzwischen jeder weiß, zweierlei. [1]

    Das muss gar nicht an der Qualität der Anwaltskanzlei liegen, die das Recht verfolgt, und auch nicht an einer – fälschlich oft als unberechenbare „Black Box“ vorgestellten – Justiz, vor der man angeblich, so wie auf hoher See, „in Gottes Hand“ sei.

  • Ökonomie des Selbst – Subjektformierung im Neoliberalismus

    Schönen guten Abend! Ich bin zu dieser Vortragsreihe, die ja – wie Sie wissen – den Titel „Perspektiven der Bewusstseinsforschung“ trägt, eingeladen worden, um auch die Ökonomie in die Vielheit möglicher Betrachtungsweisen des Bewusstseins zu integrieren. „Ökonomie“ meint dabei zweierlei: Zum einen bezeichnet dieser Begriff das reale Wirtschaftsgeschehen, also die Produktion, Verteilung, und Konsumtion von Gütern bzw. Dienstleistungen, die gegenwärtig ganz überwiegend nach kapitalistischen Funktionsprinzipien organisiert werden. Zum anderen bezieht er sich aber auch auf das Nachdenken, das theoretische Erfassen und Erklären dieser Vorgänge, also auf die wirtschaftswissenschaftlichen Diskurse.

  • Die Griechenland-Krise: kurze politökonomische Analyse der jüngsten Ereignisse

    Europa im heißen Sommer 2015, quo vadis? Staatenbund, Bundesstaat, oder lose Ansammlung rechtsnational-autoritär regierter Fürstentümer? Was mit den Krisenereignissen 2009 als Frage aufgetaucht war, haben die jüngsten Entwicklungen im Umgang mit Griechenland in aller Deutlichkeit beantwortet: Die Europäische Union drückt einen wirtschaftspolitischen Kurs durch, dessen Koordinaten bereits in den Gründungsstatuten des Projekts Gemeinsamer Wirtschafts- und Währungsraum festgeschrieben wurden. Durch den Wahlerfolg von SYRIZA war er erstmalig mit dem Mandat der Bevölkerung eines Mitgliedstaates in Frage gestellt worden. Sehen wir uns an, was dann geschah:

  • Wenn Geld Macht ist, hat Macht, wer das Geld macht

    Europa in der Krise

    Die wirtschaftliche und politische Situation in Europa ist angespannt. Die Rezession in der Währungsunion wurde nicht überwunden, in weiten Gebieten herrscht steigende Arbeitslosigkeit und die politischen Eliten sind uneinig, wie den Negativentwicklungen entgegenzutreten sei. Arbeitslosigkeit, darunter hauptsächlich die Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 50%, gilt uns aus historischer Erfahrung zu Recht als Hauptgefahr für eine stabile Demokratie.

  • Vertrauen kann man kaufen

    Was Österreich von Deutschland unterscheidet, ist – 100 Jahre nach Karl Kraus – nicht nur die gemeinsame Sprache, sondern auch die gemeinsame Rechtsprechung: Während in Österreich den Anleger ein Mitverschulden an einer fehlerhaften Anlageberatung treffen kann, wenn er die Angaben seines Beraters nicht überprüft,[1] hat man in Deutschland längst erkannt, dass sich Beratung und Überprüfung des erhaltenen Rats durch den Beratenen logisch nicht vertragen: Der Informationspflichtige kann dem Geschädigten grundsätzlich nicht entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich; die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht.[2] Häusler hat jüngst gezeigt, dass die österreichische Rsp nicht konsequent ist.[3] Dem Gesetz widerspricht sie obendrein:

  • Bedingungen des Konsumierens (I)

    Mag sich das unmögliche Möbelhaus aus Schweden zu Recht als solches tadeln oder auch nicht, auf eines war doch immer Verlass: Den Zumutungen herkömmlicher Möbelhäuser konnte man in letzter Konsequenz bislang noch begegnen, indem man die Reißleine zog, das würfelförmige Designkonzept, das offenbar in nordischen Hirnen herrscht, aufwändig in sein eigenes Geschmacksuniversum inkorporierte und der handelsüblichen Ansage: „Lieferzeit 6-8 Wochen, aber ohne Gewähr; wir rufen Sie an, wenn es da ist“ die Aussage entgegenhielt: „Da geh ich lieber zum IKEA“! Außer Handtüchern gab es bei ihnen gefühlt nichts Ausgestelltes, das man nicht mühsam bestellen, sondern sofort mitnehmen, i.e. konsumieren konnte, auch nicht in Metropolregionen. Sogar ein Neuwagen mit (stets) aufpreispflichtiger Farbauswahl hat inzwischen oft kürzere und präzisere Lieferzeiten als ein Einrichtungsgegenstand.

  • Irreführende Werbung zur Wienwert-Immobilienanleihe

    Was ist irreführende Werbung, und gibt eine „grundbücherliche Sicherstellung“ immer Sicherheit?

  • Abschied vom Konsumenten

    Die moderne Form der Knechtschaft: der Konsum

    In dem Maße, wie sich Konsum in vielfältige Formen ausdifferenziert und Arbeit ihre Stellung als wichtigstes Organisationsprinzip für sämtliche Fragen der Lebensführung und Selbstbestimmung verliert, kann man von einem Übergang von der Arbeits- zur Konsumgesellschaft sprechen. Diese zeichnet sich durch einige Besonderheiten gegenüber früheren Gesellschaftstypen aus, doch mit diesen gemeinsam hat sie eine grundlegende Asymmetrie: die Differenz zwischen Herren und Knechten. Die unterwerfende Macht hat diese Differenz verwischt und zugleich eine Effizienz erreicht, von der Potentaten früherer Zeiten nicht zu träumen gewagt hätten. Nicht mehr der Entzug von Gütern, sondern gegenteilig ein Exzess der Kommerzialisierung verfestigt die Herrschaftsstrukturen. Die Knechtschaftsform unserer Tage ist der Konsum.

  • „VwGH: Zertifikate der M Ltd sind nicht in die Risikokategorie ‚mittel‘ einzuordnen“

    [1]

    Der 21-jährige Kunde B hat von der E-AG sogenannte Immobilien-„Aktien“ der M Ltd angeboten erhalten, obwohl er im Anlegerprofil vom 1. Juli 2007 seine Risikobereitschaft bei einer Auswahl zwischen den Stufen "gering", "mittel", "hoch" und "extrem hoch" mit der Stufe "mittel" angegeben hat.

  • Wider die Ohnmacht (II)

    Electronic banking und Sicherheit: Wer ist eigentlich das Opfer?

    Cybercrime ist inzwischen weit einträglicher als herkömmlicher Bankraub und verursacht weltweit einen Schaden von etwa 300 Milliarden Euro.[1] Aktuelle Schlagzeilen lauten dann meist „Immer mehr Opfer von Cyberbetrugsfällen“ oder „Beliebte Falle Onlinebanking“. Oft  wird über „Phishing“-Methoden beim Internetbanking berichtet sowie darüber, wie viel Geld schon wieder einmal Kunden durch Internetkriminalität verloren haben. Kaum einem Medium oder Journalisten ist dabei bewusst, dass es nicht der Kunde sondern die Bank ist, die dabei Geld verliert. Die meisten Banken ersetzen den Betrag, der durch „unautorisierte Zahlungsvorgänge“ scheinbar[2] auf ihrem Konto fehlt, ihren Kunden unverzüglich. Denn dazu sind sie laut Gesetz verpflichtet.

  • Wir haben beschlossen:

    Sie gehen für ein Jahr in Haft! Mit freundlichen Grüßen, Ihre Justiz

    In Kafkas „Process“ agiert das Gericht im Geheimen, und bis zu seiner Hinrichtung erfährt Josef K. nicht einmal den Grund der Anklage. Immerhin: gegen Josef K. war noch ein Prozess anhängig. So viel Rechtsstaatlichkeit erlaubt der Entwurf des Justizministeriums künftig nicht mehr:

  • Schleppen und Schlappen

    Dass beim Wr. Neustädter Schlepperprozess die Polizei mitgedolmetscht[1] haben soll, überrascht mich nicht. Ähnliche Erfahrungen mussten wir in hunderten Fremdenrechtsverfahren schon in den Neunzigerjahren machen. Man darf eben nie das spezifische erkenntnisleitende Interesse einer Strafverfolgungsbehörde außer Acht lassen. Ob wirklich stimmt, was die ermittelt hat, soll deswegen ein unabhängiges Gericht klären. Aber was Anderes:

  • Fehlerhafte Bankberatung: Rekordstrafe in GB

    I.

    Die britische Finanzaufsicht hat gegen die Großbank Santander eine Rekordstrafe wegen fehlerhafter Beratung von Privatkunden verhängt, wie ORF.at am 26. März 2014 berichtet: „Die britische Tochter des spanischen Geldhauses müsse umgerechnet knapp 15 Millionen Euro zahlen, teilte die Aufsichtsbehörde heute mit. Unter anderem sei Kunden vorgegaukelt worden, dass sich ihr Investment wahrscheinlich im Wert verdoppeln werde. Außerdem sei etwa bei Aktienindizes mit falschen Ständen operiert worden. Zu Gebühren seien teilweise deutlich fehlerhafte Angaben gemacht worden.“

Seite 2 von 3