Alpine-PleiteJanuar 2022:

Vergleichslösung für 380 Alpine AnlegerInnen erreicht

Vom Vergleich profitieren 380 AnlegerInnen, die Alpine Anleihen von der BAWAG gekauft haben. In Summe fließt nach Abzug der Prozesskosten sowie der Quote für den Prozessfinanzierer ein Betrag von rund 2,4 Millionen Euro an die AnlegerInnen. Die Vergleichsbeträge sind nach Anleihetranche und Investitionshöhe gestaffelt; AnlegerInnen erhalten bis zu 50 Prozent ihres Verlustes ersetzt.

Für Anleger, die nicht von der BAWAG gekauft haben, gibt es keinen Vergleich. Die (noch) nicht verglichenen Verfahren gehen weiter.

Doch war das nicht der erste Erfolg in dieser Causa:


AK: Nicht über Risiko von Alpine Anleihen aufgeklärt – Fünf AnlegerInnen bekommen Geld zurück!

AK-Sammelklage gegen Bank zulässig


In der Causa um den pleitegegangenen Baukonzern Alpine Bau ging die Arbeiterkammer mit insgesamt 19 Sammelklagen gegen die Banken vor Gericht. Die AK wird dabei von unserer Kanzlei vertreten.

Viele Stellen hatten den Anleihegläubigern anfangs geraten, sich mit der mageren Konkursquote zu begnügen und darüber hinaus keine Ansprüche zu stellen: "Es ist nichts dran". Wir wollten aber nicht vorschnell glauben, dass man am privaten Kapitalmarkt noch rasch fast 300 Millionen Euro einsammeln und schon kurz darauf insolvent werden kann, ohne dass es Konsequenzen (Schadenersatz) gibt. Die deutsche ZEIT schrieb damals von "Finanzmüllhalden" - und keiner sollte es gewusst haben?

Medienberichten zufolge war auffällig, dass die Emission der Anleihe 2010 just von jenen Banken begleitet wurde, bei denen der Baukonzern schon damals tief in der Kreide stand (profil vom 29.6.2013). Anderen Medienberichten zufolge prüfte die FMA bereits seit letztem Herbst die als "solide" und "zukunftsorientiert" beworbene Alpine Anleihe aus Mai 2012 (SN vom 9.7.2013).

Wir haben daher schon im Juli 2013 ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers in Auftrag gegeben, um Klarheit zu erlangen. Der Gutachtensauftrag beschränkte sich dabei keineswegs auf die erst 2012 begebene Anleihe. Das Gutachten (die Medien berichteten) kommt zu dem Schluss, dass schon die erste Anleihe 2010 nicht für Investitionen, sondern zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes diente und die Emittentin schon damals nicht in der Lage war, die aufgenommenen Finanzmittel aus ihrem operativen Geschäftserfolg heraus wieder rückzuführen. Das wurde den Anleihegläubigern freilich verschwiegen, sonst hätte wohl niemand gezeichnet.

Später haben wir auch zahlreiche Einzelklagen gegen die Emissionsbanken und gegen die verkaufenden Banken anhängig gemacht, sofern sie unsere vorangegangenen  Aufforderungen zur Regulierung des Schadens ausdrücklich abgelehnt hatten. Die Mehrzahl davon konnte in der Zwischenzeit verglichen werden, soweit sie nicht gewonnen wurden.

Den jeweils aktuellen Stand unserer Aktionen können Sie auch unserer "Presse" subsite entnehmen.

Individuelle Klagen führen erfahrungsgemäß rascher zum Ziel, sind aber auch kostspielig. Für die vielen ALPINE-Zeichner, die sich individuelle Klagen nicht leisten konnten, oder über keine Rechtsschutzdeckung verfügten, haben wir allen geschädigten Anleger die Möglichkeit zur Teilnahme an der Sammelklage der Arbeiterkammer eröffnet: In dieser Variante tragen die Geschädigten zwar keine Prozesskosten, müssen allerdings im Erfolgsfall einen Teil des Ersiegten an den Prozesskostenfinanzierer herausgeben.

Betroffen sind alle drei Anleihen der Alpine Holding GmbH

Zinssatz: 5,25% fix
Laufzeit: 2010 bis 2015
Emission: EUR 100 Mio
Zinsfälligkeit: 1. Juli
Joint Lead: UniCredit Bank Austria, BAWAG PSK
ISIN: AT0000A0JDG2

Zinssatz: 5,25% fix
Laufzeit: 2011 bis 2016
Emission: EUR 90 Mio
Zinsfälligkeit: 10. Juni
Joint Lead: Erste Group Bank, UniCredit Bank Austria
ISIN: AT0000A0PJJ0

Zinssatz: 6,0% fix
Laufzeit: 2012 bis 2017
Emission: EUR 100 Mio
Zinsfälligkeit: 22. Mai
Joint Lead: BAWAG PSK, Raiffeisen Bank International
ISIN: AT0000A0V834

Foto auf dieser Seite: © Thomas Bettinger