Kürzlich konnten wir für die AK eine Sammelklage gewinnen: – Kein Hinweis, dass es sich bei Alpine Anleihen um spekulative Veranlagung handelte – Kaufempfehlung war rechtswidrig.

Wien (OTS) - Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat fünf KundInnen den Kauf von hochriskanten Alpine Anleihen empfohlen, obwohl sie mit ihrer Veranlagung kein hohes Risiko eingehen wollten. Die Beratung war rechtswidrig. Die AK hat die Bank geklagt und nun gewonnen und für die AnlegerInnen 65.000 Euro erkämpft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat in den Jahren 2010 bis 2012 Anleihen des Bauunternehmens Alpine verkauft. Aufgrund der Insolvenz der Alpine im Jahr 2013 waren die Anleihen von einem Tag auf den anderen nichts mehr wert.

Fünf KundInnen hatten etwas Geld auf der hohen Kante und wollten es sicher veranlagen. Sie ließen sich von der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG beraten. Sie betonten ausdrücklich, nur ein geringes bis mittleres Risiko eingehen zu wollen, spekulieren wollten sie keinesfalls. Das war auch schriftlich in den Anlegerprofilen festgehalten. Dennoch empfahl ihnen die steirische Regionalbank Alpine Anleihen als für sie geeignete Wertpapiere. Die KundInnen wurden nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine spekulative Veranlagung handelt. „Wären sie über das hohe Risiko der Anleihen ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hätten sie die Anleihen nie gekauft“, weiß AK Konsumentenschützer Martin Goger.

Die KonsumentInnen wandten sich an die AK. Die AK brachte eine Sammelklage ein. Nun hat das Oberlandesgericht Graz der AK recht gegeben, nachdem das Landesgericht Graz die Klage zunächst abgewiesen hatte. „Das Gericht stellte fest, dass die Regionalbank ihren Kunden ein für sie ungeeignetes Produkt empfohlen hatte“, sagt Goger. „Die Alpine Anleihen waren dem ‚Non Investment Grade‘-Bereich zuzuordnen. Das bedeutet: Es sind spekulative Wertpapiere mit möglichen Zahlungsausfällen, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert. Dieses hohe Risiko war für die Bank aufgrund allgemein zugänglicher Informationen erkennbar – darüber muss ein Anlageberater seine Kunden aufklären. Die Bank hätte die Anleihen den Kunden nicht empfehlen dürfen.“

Das Urteil ist rechtskräftig. Die AnlegerInnen bekommen nach Abzug der Quote für den Prozessfinanzierer ihr Geld plus Zinsen zurück. „Das Urteil gibt uns Rückenwind für die zahlreichen noch anhängigen Sammelklagen in Wien“, betont Goger.

Die AK brachte im Jahr 2015 Sammelklagen für rund 1.100 AnlegerInnen gegen mehrere Großbanken Österreichs ein und erwartet demnächst ein Sachverständigengutachten.

 

Quelle: OTS.at