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Kundendaten sind für FinTech-Firmen bares Geld. [1] Viele Kunden von Kreditkartenunternehmen [2] bekamen kürzlich ein Schreiben mit dem Hinweis auf – nicht näher ausgeführte – „regulatorische Vorgaben“, verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen. Schickt man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgt die Drohung mit einer Kartensperre (Beendigung der Geschäftsbeziehung). In diesem Fragebogen werden jedoch sehr intime Fragen per *Pflichtfeld abgefragt, [3] die man als vorsichtiger Kunde nicht oder nur dann rausrücken würde, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ist es auch. Oder ist es? Wir haben uns das einmal genauer angesehen:
Wir hatten es zuerst in Österreich von den Gerichten klären lassen; dem hat sich schließlich auch der EuGH angeschlossen.
Jetzt hat auch der BGH ein Machtwort für Deutschland gesprochen : Ein Fluggast kann eine französische Airline im Inland auf Schadensersatz klagen (Urteil vom 16. März 2021 Az. X ZR 9/20)!
Dafür ist nicht erheblich, ob das Ticket - wie heute üblich - im Internet ausgestellt und auch die Buchungsbestätigung keineswegs im Inland vorgenommen wurde. Denn die internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte besteht nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 5 Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, auch "Brüssel Ia-VO"). Dabei kommt es auf den äußeren Eindruck an. Wesentlich hierfür seien das Impressum, die Endung ".de", die Eigenbezeichung als "Air France in Deutschland" sowie der Hinweis auf dem elektronischen Ticket, welches dem klagenden Fluggast zunächst ausgestellt wurde.
Das Telekommunikationsgesetz soll novelliert werden. Dort steht auch drin, dass unerbetene Nachrichten - vulgo Spam - verboten sind. Aber was sind die Konsequenzen, wenn Spammer dieses Verbot millionenfach übertreten? Meine Stellungnahme an die Parlamentsdirektion:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Erschrocken stellen Sie fest, dass von Ihrem Konto, oder Ihrer Kreditkarte, namhafte Beträge abgebucht wurden - Sie haben keine Ahnung, wer oder was diesen Zahlungsvorgang ausgelöst hat, nur eines wissen Sie genau: Sie waren es nicht! Sofortige Rückfrage bei Ihrer Bank ergibt, dass nur noch der letzte kriminelle Angriff auf Ihr Konto, der von gerade eben, in letzter Minute gestoppt werden konnte; der Rest scheint verloren. Die Bank schickt Sie zur polizeilichen Anzeigenerstatung, dort erfahren Sie aber, die ausländische Hackergruppe sei schon bekannt - und es gebe kaum Hoffnung auf Wiedererlangung Ihres Geldes. Was tun?
März 2022
Nun hat auch der Oberste Gerichtshof entschieden (9 Ob 82/21f vom 27. Januar, zugestellt am 25. März 2022):
Ohne nähere Überprüfung schließt sich der OGH der mit untenstehendem Entscheid implizit ausgedrückten Rechtsmeinung des VfGH an, in die beiden Grundrechte auf Privatsphäre sowie Datenschutz werde mit der Installation von Smart Metern nicht eingegriffen. Daraus folgert er, die Frage, ob es in der Opt-Out-Konfiguration überhaupt zu einer Datenspeicherung komme, stelle sich nicht (Rz 10). Alleine der Umstand, dass die Einführung der Smart Meter zufolge der Kritik des Rechnungshofs unwirtschaftlich sei, vermöchte einen Eingriff in Art 8 EMRK nicht zu begründen (Rz 11).
Ein weiterer innerstaatlicher Rechtszug gegen diese Entscheidung besteht natürlich nicht mehr.
Weiterlesen: Zum aktuellen Stand unserer Verfahren in Sachen Smart Meter:
- Können nicht nur Sparer, sondern auch Genossenschafter geschädigt sein?
Ja. Der Zusammenbruch der Bank hat auch deren Haupteigentümer, die "Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-Draßburg- Baumgarten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung", mit sich in die Insolvenz gerissen. So wie damals, beim Zusammenbruch der Konsumgenossenschaften, droht auch den rund 3.000 Mitgliedern wieder eine Nachforderung des Masseverwalters. Nur bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung ihrer Mitglieder haftet jeder Genossenschafter für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft solidarisch mit seinem ganzen Vermögen. Im zweiten Falle nur bis zu einem bestimmten, im Voraus festgesetzten Betrage. Bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung regelt die Satzung, bis zu welchem bestimmten, im Voraus festgesetzten Betrag die Mitglieder haften (§ 2 Abs 1f GenG).
Schauen wir uns das aufsehenerregende Drohnenabschussurteil[1] aus Deutschland etwas näher an:
Ein Kunde bucht eine Expedition auf den Mount Everest um € 51.000, und als er schon auf 6.400m Seehöhe ist, macht plötzlich ein Erdbeben die weitere Besteigung unmöglich. Bekommt er zumindest einen Teil seines Reisepreises zurück? Ja, meinte der OGH, und das noch vor Geltung des neuen Pauschalreisegesetzes.
Insbesondere in letzter Zeit tauchen in den Medien die Begriffe e-Privacy-VO, e-Privacy-RL und Cookie-RL häufiger auf. Was ist das, und wofür soll es gut sein?
Neben den Rewe-Handelsketten Billa, Bipa und Merkur nehmen derzeit auch OMV-Tankstellen, Libro, Pagro Diskont, Interio, Bawag PSK, Penny und ADEG als Partner der JÖ-Karte teil.
Weiterlesen: jö schau, die JÖ Karte und die DSGVO: Wirklich nur ein Club voller Vorteile?