Infos

  • Neues zur Amtshaftung: Verfahrenshilfe keine Schadensminderungsobliegenheit

    Einen Rechtsstaat zeichnet u. a. aus, dass er jeden aus einer gerichtlichen oder behördlichen Fehlentscheidung resultierenden Schaden am Vermögen oder an der Person ersetzen muss,[1] wenngleich nur in Geld.[2] Wie bei jedem anderen Schädiger muss auch das schädigende Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft, d.h. vorwerfbar gewesen sein. Über das Verschulden entscheidet ausschließlich das Amtshaftungsgericht.[3] Erweist sich die beanstandete Entscheidung „bei pflichtgemäßer Überlegung als völlig überflüssig und willkürlich“, war sie unvertretbar iSd Amtshaftungsrechts.[4] Dann kann man noch darüber streiten, was bei falschen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden überhaupt der Schaden ist.

  • Im Stich gelassen

    Wie Auslandsösterreicher in Vietnam um eine Impfung kämpfen – und dabei vergeblich auf die Unterstützung durch die österreichischen Behörden hoffen.

  • Rechtsschutzversicherung: Vertrag abgelaufen – doch der Versicherer muss zahlen

    Wer Jahre nach Ablauf seiner Polizze noch Rechtsschutz möchte, muss schnell handeln. Laut einer aktuellen OGH-Entscheidung ist das aber nicht immer ganz so eng zu sehen, wie bisher angenommen.