Dass beim Wr. Neustädter Schlepperprozess die Polizei mitgedolmetscht[1] haben soll, überrascht mich nicht. Ähnliche Erfahrungen mussten wir in hunderten Fremdenrechtsverfahren schon in den Neunzigerjahren machen. Man darf eben nie das spezifische erkenntnisleitende Interesse einer Strafverfolgungsbehörde außer Acht lassen. Ob wirklich stimmt, was die ermittelt hat, soll deswegen ein unabhängiges Gericht klären. Aber was Anderes:

Die Polizeidolmetscherin hatte angeblich keine Dolmetschausbildung. Das ist ein ganz heikler Punkt, der längst von der Translationswissenschaft[2] ebenso erkannt worden ist wie von der Richtervereinigung[3] und den Dolmetschern selbst.[4]

Die ausgebildeten Dolmetsche haben allerdings auch keine Dolmetschausbildung mehr. Zumindest nicht mehr in deutscher Rechtssprache, was in Gerichts- und Verwaltungsverfahren aber schon wünschenswert wäre. Sonst kommt es zu Szenen, wie sie Harald Lacom, einer meiner ersten Ausbildungsrichter und selbst Dolmetsch, gern erzählt: „Der Richter staunte nicht schlecht, als der Angeklagte plötzlich aufstand, sich zur Tür bewegte und den Verhandlungsraum verließ. Dabei hatte er den Verdächtigen doch gerade deutlich belehrt, ‚dem Gang des Verfahrens aufmerksam zu folgen‘. Nachdem er den Mann forsch zurückgeordert hatte, stellte sich alles als Missverständnis heraus: Der Dolmetscher hatte das Wort ‚Gang‘ wohl nicht ganz richtig übersetzt - und der Angeklagte tat nichts anderes, als folgsam aufzustehen, um den ‚Korridor‘ des Gerichts einmal gründlich in Augenschein zu nehmen.“[5] 

Bis vor ein paar Jahren habe ich am Dolmetschinstitut der Universität Wien Deutsche Rechtssprache unterrichtet. Dann wurde das Fach abgeschafft, angeblich aus Einsparungsgründen. Darüber war ich nicht nur traurig, denn bei einer Bezahlung von ca. € 370 brutto mtl. und weit über hundert Studenten (und dementsprechend vielen zu korrigierenden Arbeiten) brachte meine Tätigkeit zwar mehr Spaß, aber auch mehr Aufwand und Verantwortung mit sich als z. B. diejenige eines Nationalbank-Pensionisten, die aber bedeutend höher entlohnt wird. Aber immerhin: Das war damals (viel Arbeit für wenig Geld und) für sehr viele Studenten (und in Folge für uns alle) viel Nutzen für wenig Geld, nicht einmal 3,70 brutto pro Student für eine Schulung in Rechtssprache!

Wie viel der Wr. Neustädter Schlepperprozess allein den Staat kosten wird, steht noch nicht fest; das Gericht dort ist in teuren Freisprüchen ja schon erfahren und könnte auf frühere Zahlen zurückgreifen. Wahrscheinlich wären voll ausgebildete Dolmetscher am Ende billiger gekommen.

Benedikt Wallner, 07.05.2014

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1] http://derstandard.at/1397522625766/Schlepperprozess-Polizei-dolmetschte-mit

[2] Vgl. das Standardwerk von Mira Kadric, Dolmetschen bei Gericht. Erwartungen - Anforderungen - Kompetenzen