Werden den Kunden nicht alle wesentlichen oder sogar unrichtige Informationen erteilt, dann ist "fehlende Mündigkeit" bloß eine Ausrede.

"Vom Kreditkunden sollte eine gewisse Mündigkeit verlangt werden dürfen!" und "Geldgierige Anleger sollen ruhig ihre Deppensteuer bezahlen, wenn sie windigen Anlageformen auf den Leim gegangen sind - selber schuld!" So lautet eine Vulgärauffassung zu den Verlusten von Anlegern und Franken-Kreditnehmern. Man findet sie in Leitartikeln, Postings und sogar unter den Betroffenen selbst. Was ist daran?

Gewiss, nicht alle Kunden waren zu unbedarft, um die Gefahren zu erkennen. Aber manche schon. An ihrer Ahnungslosigkeit sollen sich, erstens, nicht gerissene Geschäftemacher bereichern.

Doch wer, zweitens, durchaus die Gefahren ahnte und gerade deshalb nachfragte, hatte keine Chance: Wie die in die Tausenden gehenden Klagen zeigen, sind geprellte Anleger keine elitäre Kleingruppe von dekadenten Millionären. Unter den Geschädigten finden sich Unbedarfte ebenso wie Blitzgescheite (Promotion sub auspiciis), Landwirte, Chemiearbeiter, Wirtschaftsprofessoren, Intellektuelle, Durchschnittsverdiener. Die überwiegende Mehrzahl hat sich nicht etwa zu weit vorgewagt und leichtfertig ihr Erspartes in casinogleiche Glücksspiele gesteckt. Sondern sie wurden gezielt gelockt; vom Vertrieb, von euphemistischen Prospekten der Emittenten und Banken. Meist waren sie risikoavers und bezweckten Vorsorge, zumal öffentlich getrommelt wurde, dass zukünftige Alte keine ausreichende Pension mehr bekommen werden.

Wenn eine Gesellschaft lauthals auf dem Markt auftritt mit der Ansage, gebt uns euer Geld, wir machen mehr daraus, doch dann stellt sich heraus, die hatte das so nie im Sinn sondern zuallererst ihre eigene Bereicherung, dann gibt es Konsequenzen. Wäre das nicht so im Gesetz vorgesehen, dann herrschte nicht das erforderliche Vertrauen, und die Gesellschaft stünde mit ihrem Werben auf einer Stufe mit Kaffeefahrtenorganisatoren, Gewinnspielveranstaltern oder Heizdeckenverkäufern. Erst die Konsequenzen machen sie seriös.

Werden den Kunden nicht alle wesentlichen oder sogar unrichtige Informationen erteilt, dann ist "fehlende Mündigkeit" bloß eine plumpe Ausrede der belangten Finanzindustrie: Um mündig entscheiden zu können, muss ich zuerst wissen, welche Möglichkeiten ich habe, bei welchen Konsequenzen. So sagt das Höchstgericht: "Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand versetzt werden muss, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen" (3 Ob 241/11d).

Erst wer zuvor die Chance hatte, die Auswirkungen seiner Entscheidung zu beurteilen, handelt auf eigenes Risiko - bis dahin aber muss die Beratung fehlerlos sein. Mündigkeit setzt erst danach ein. Bei Fremdwährungskrediten wurden die Risiken oft beschönigt oder überhaupt verschwiegen. Das stellt aber eine schwere Rechtswidrigkeit dar! Denn die Bank als Kreditgeber trifft eine Beratungspflicht. Sie muss ihr eigenes Interesse gegenüber jenem der Kunden hintanstellen. Eine Bank ist kein Verkäufer.

Von Benedikt Wallner

Quelle: www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/497900_Eine-Bank-ist-kein-Verkaeufer.html [30.10.2012]