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"Scoring" - wie unsere Bonität heimlich bewertet wird
Der ORF brachte kürzlich einen Beitrag über das - heimliche - "Scoring": Von speziellen Unternehmen werde unsere Bonität laufend bewertet - und kaum jemand wisse davon. Neben dem KSV 1870 sei es vor allem die Bonitätskanzlei „CRIF“, die so genannte Kreditwürdigkeits-Scores für Privatpersonen vergibt.
Aber nach unserer Rechtsmeinung - die auch die Datenschutzbehörde vertritt - erlaubt der EuGH das sog. „Scoring“ nur mehr im Einzelfall.
Unter Scoring versteht man die Berechnung eines bestimmten Wahrscheinlichkeitswertes („Score“), der Aufschluss über die (vermutete) Zahlungsfähigkeit einer Person geben soll. Dazu werden personenbezogene Daten wie etwa Alter, Geschlecht, Beruf oder Zahlungserfahrungsdaten verwendet und durch mathematische Berechnungen ein Wert ermittelt, der darüber Auskunft geben soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls dieser Person ist Dieser Wert wird anderen Unternehmen über Anfrage zur Verfügung gestellt, die dann die Entscheidung treffen, ob sie mit dieser Person ein Geschäft abschließen.
„Scoring“ fällt nämlich unter Art. 22 DSGVO (Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling), insofern von diesem Wert maßgeblich abhängt, ob ein:e Dritte:r mit der:dem Betroffenen einen Vertrag abschließt. Daher wird es in den meisten Fällen unzulässig sein.