Verletztes Kind weggeschickt, dann „Behandlungskosten“ verlangt

von Ricardo Peyerl 

Die Diagnose, wenn man sie denn so nennen will, dauerte angeblich ganze 30 Sekunden. Sie lautete: „Cont. Nasii (das ist natürlich die Nase, Anm.), Status post Epistaxis“ (= Nasenbluten). 

Genau deswegen war die Mutter mit ihrem zweieinhalbjährigen Sohn Lukas nach dessen Sturz ja ins Krankenhaus gekommen: Wegen starkem Nasenbluten.

Der medizinische Rat erschöpfte sich in der Empfehlung, einen HNO-Arzt aufzusuchen und eine Kühlung der geschwollenen Nase durchzuführen. Weil Lukas so stark blutete, war zu befürchten, dass er sich das Nasenbein gebrochen hatte. Aber in dem niederösterreichischen Landeskrankenhaus, in dem bloß ein Blick auf die Nase geworfen wurde, bekundete man, ein Kind dieses Alters sei noch nicht radiologisch zu diagnostizieren.
Die Mutter brachte Lukas ins Wiener Rudolfspital, wo eine ausführliche Untersuchung samt Röntgendiagnose durchgeführt und zum Glück kein Bruch konstatiert wurde.

Nach der Genesung des Kleinen langten bei seiner Mutter zwei Gebührenbescheide ein.

Einer aus dem Rudolfspital, das für die umfangreiche medizinische Betreuung die moderate Pauschale von 28,77 (396 S) vorschrieb.

Und einer aus dem niederösterreichischen Landeskrankenhaus, das an Kosten für die „Behandlung“ 114 (1570 S) forderte.

Welche Behandlung?

Es entwickelte sich ein skurriler Rechtsstreit zwischen dem Anwalt der Familie, Benedikt Wallner, und dem Krankenhaus bzw. der niederösterreichischen Landesregierung.

Wallner argumentierte, für die Ablehnung einer Behandlung könne doch wohl keine Behandlungsgebühr zustehen.
Ein wirklicher Hofrat der Landesregierung ließ hingegen wissen, dass ein „umfangreicher ärztlicher Befund“ aufgenommen worden und eine Diagnose erstellt worden sei, aus der sich ergeben habe, „dass keine weiteren umfangreichen Behandlungsschritte zu setzen sind.“ Die Gebühr sei somit zu Recht vorgeschrieben worden.
Jetzt bleibt nur noch der Rechtsweg zum Verwaltungsgerichtshof.

„Die so genannte Diagnose dauerte 30 Sekunden.“

ANWALT WALLNER

Quelle: KURIER | 16.02.2002 | Seite 12