Holding. Nach der Alpine Bau wurde der Vergleich mit den Banken auch bei der Holding abgenickt. An ihr „hängen“ die Anleihen Tausender Anleger. Nun geht es um Klagen gegen FCC.


Als Dienstag Nachmittag der Masseverwalter der Alpine Bau, Stephan Riel, von einem Vergleich mit den Banken berichtet hat, war das aus Sicht der rund 7000 Gläubiger der Alpine-Holding erst die halbe Miete. Schließlich wurden ihre Anleihen nicht von der Bau-Tochter, sondern von der Alpine Holding emittiert. Wie der Masseverwalter der Holding, Karl F. Engelhart, dem WirtschaftsBlatt sagt, hat nun auch „der Gläubigerausschuss und das Insolvenzgericht“ bei der Anleihe-Emittentin den Vergleich genehmigt – das ist ein wichtiger Meilenstein in der technischen Abwicklung der größten Pleite (inflationsbereinigt) nach dem Konsum.

„Wir sparen uns somit jahrelange Prozesse zwischen Banken und Massen“, sagt Engelhart. Der Masseverwalter – seit 1974 im Geschäft – hat mit ein paar Tausend € Masse-„Vermögen“ begonnen. Nun streitet er mit Banken um 10,5 Millionen €. Und mit dem Vergleich könnten „2,5 bis vier Millionen €“ in den Topf der Masse fließen – das ist nun schon einmal fix.

Damoklesschwert

Was stand beim Vergleich im Hintergrund? Die Alpine hatte Anfang 2013 mit Banken eine Restrukturierungsvereinbarung geschlossen. Die Banken ließen sich Sicherheiten geben (Bericht rechts). Allerdings hatte auch die Holding ihrer Bau-Tochter Geld, das von Anlegern kam, kreditiert. 290 Millionen € hatten Anleger via drei Anleihe-Tranchen seit 2010 in die Holding gesteckt. Der Disput bisher: Aus Sicht der Masse der Alpine Bau war das Geld der Holding ein eigenkapitalersetzendes Darlehen und müsse nicht zurückgezahlt werden. Aus Sicht der Holding war es ein – besicherter – Kredit. Das Damoklesschwert, das dadurch über der Masse der Alpine Bau schwebte: Hätte man die Holding (also: die Anleger) leer ausgehen lassen und zugelassen, dass sich die Banken die Rosinen aus dem Sicherheiten-Kuchen picken, hätte das die Restrukturierung rückwirkend angreifbar gemacht. Riskante Prozesse bei klammen Kassen wären unausweichlich gewesen.

Unterm Strich bleibt durch den Vergleich übrig, dass alle Klagen unter den österreichischen unternehmerischen Akteuren (Kasten unten) vom Tisch sind. Somit bleibt im Kern nur mehr die Front gegen die FCC offen: Wie berichtet, ist Engelhart in seinem Bericht mit der Alpine-Mutter hart ins Gericht gegangen. Ein Gutachter – „ein Wirtschaftsprofessor mit Fokus auf Gesellschaftsrecht“ – prüft Aspekte in Hinblick auf eine Haftung der FCC. Somit können Anleger hoffen, dass weiteres Geld in den Topf der Holding kommt. Ob es bei Passiva von 900 Millionen € für eine Quote oberhalb der Wahrnehmungsgrenze reichen wird, bleibt dennoch abzuwarten.


Banken stemmen Löwenanteil

Der Generalvergleich beinhaltet im Detail Folgendes: Die Masse der Alpine Bau erhält 33 Millionen € Liquidität (Passiva: 3,7 Milliarden €). Insgesamt soll sie wie berichtet auf 65 Millionen € kommen. Dieses Geld kommt aus der Verwertung von Geräten und Liegenschaften. Gerade bei Letzteren haben sich die Banken Sicherheiten einräumen lassen (s. links). Die Banken verzichten zugunsten der Gläubiger der Alpine Bau auf 78 Prozent der Erlöse aus der Verwertung ihrer Sicherheiten. Die übrigen 22 Prozent teilen sie sich mit der Holding, die wiederum „18 bis 30 Prozent“ (Engelhart) davon bekommt. Für die heimischen Banken ist der Konkurs sehr schmerzlich. Sie zanken sich mit der Republik wegen der Garantien für Alpine-Kredite, man hat sich gegenseitig geklagt. „So oder so: Der Verlust wird für uns ein dreistelliger Millionenbetrag“, meint man aus einer Großbank. Nun hat man mit dem Verzicht auf 78 Prozent der Sicherheiten weiteres Geld – allerdings zugunsten der Gläubiger – verloren. Wie von Masseverwaltern zu hören ist, hätte der Verzicht der Banken nicht nur mit „Großzügigkeit“ zu tun: Im Zeitpunkt der Restrukturierung sei die Alpine in Wahrheit schon insolvent gewesen. Daher seien alle Sicherheitenbestellungen von damals anfechtbar gewesen. Da die Banken so schlechte Karten gehabt hätten, wäre das Entgegenkommen so groß gewesen, heißt es.


Anlegerklagen

Mit dem Vergleich ist nun der Streit zwischen Alpine und Banken bezüglich der Restrukturierung (nicht aber anderer, theoretisch bestehender Ansprüche, Anm.) befriedet. Auf Seiten der Anlegeranwälte beginnen allerdings erst die Rechtsstreitigkeiten. Anwalt Benedikt Wallner etwa plant die Einbringung von Anfechtungsklagen wegen Irrtums, da – je nach Investment – die Verjährungsfrist von drei Jahren nun bald abläuft. In eine ähnliche Kerbe schlägt die Republik, die den Vertrag mit Banken bezüglich Garantien für Kredite ebenfalls wegen Irrtums anficht. Die Banken klagten zuvor die Kredit-Garantien (151,4 Mio. €) ein.

Quelle: Wirtschaftsblatt 24. JANUAR 2014 09:12