Nur zwei Ordner stark war die Buchhaltung der Alpine-Holding: Sie war laut Masseverwalter bloß ein "Briefkasten". Anleger bekommen neue argumentative Munition.


WALS. Zwei Bene-Ordner stark war sie, die Buchhaltung eines ganzen Baukonzerns: Im Fall Alpine scheinen sich die Indizien zu verdichten, dass die Alpine-Holding bloß ein "Briefkasten" war, bei dem Tausende Anleger Anleihen zeichneten. Holding-Masseverwalter Karl F. Engelhart spart in seinem via "Profil" ventilierten und auch dem WirtschaftsBlatt vorliegenden Bericht nicht mit Kritik. Vieles klang schon bei der Tagsatzung im Dezember an (wie berichtet).Kern der Entwicklung sind aber Details, die Wasser auf den Mühlen der Anleger sind.

Anlegeransprüche

Die Holding war eine GmbH, die mit 120.000€ Eigenkapital 290 Millionen € Anleihen emittiert und Haftungen für die Alpine-Bau übernommen hatte. In Summe wälzt die Holding 900 Millionen € Passiva vor sich her. Für Engelhart war es ein "Klumpenrisiko", das die Mutter FCC der Alpine aufgebürdet hatte. Wirtschaftlich gesehen hätten die FCC oder die Alpine-Bau Anleihen emittieren müssen. Die Holding habe ihrer Tochter vor der Restrukturierung ohne Sicherheiten Kredite gewähren müssen (Faksimile).

Genau das ist für Anleger des Pudels Kern, wenn man der Ansicht von Anwalt Eric Breiteneder oder Benedikt Wallner folgt. Für Breiteneder habe die "Briefkasten"-Konstruktion "nur der FCC genützt". Auch Engelhart spricht im Bericht davon. Das führe "zur Durchgriffshaftung" gegen FCC, so Breiteneder. Wallner sieht Emissionen begleitende Banken wegen Verletzung der Prospektwahrheit (§ 7 KMG) in der Pflicht: "Sogar Profis konnten die Risken nicht aus dem Prospekt herauslesen", meint Wallner in Hinblick auf institutionelle Anleger, die er vertritt: Alpine sei schon länger schlecht dagestanden. Weder "kleine" noch "große" Anleger hätten das erkennen können. Die Banken schon.

Dieser Gedanke, dass sich die Krise lang subkutan durch den Konzern gefressen hat, hat auch für Engelhart Relevanz. Einerseits wegen Ansprüchen gegen den Bilanzprüfer ob erst 2012 "überraschend" aufgetauchter Forderungsberichtigungen. Der Gedanke ist andererseits an einer anderen Front bedeutsam: Die Holding hat der Bau-Tochter in Summe 318 Millionen € kreditiert. Nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) gelten Kredite, die Gesellschafter (Alpine-Holding) in der Krise Unternehmen (Alpine-Bau) geben, nicht als Konkursforderung, sondern als Eigenkapital. Sie sind daher meist verloren.

Hier bestimmt aber nun der Standpunkt die Perspektive: Engelhart argumentiert, dass aufgrund der (andernorts hinterfragten, Anm.) Bilanzen keine Krise ersichtlich war und die Darlehen nicht unters EKEG fielen. Alpine-Bau-Masseverwalter Stephan Riel sieht das anders und bestritt die Forderungen.

Können all diese gordischen Knoten gelöst werden? Engelhart fasst es im WirtschaftsBlatt-Gespräch so zusammen: Was die FCC betrifft, seien Ansprüche wegen der "mangelnden Kapitalausstattung" zu prüfen - persönliche Haftungen von Managern laut GmbH-Recht inklusive. Mit Prüfer Deloitte ist man "in Gesprächen",aber in keinen Vergleichsverhandlungen. Positiv: Es gibt hier einen Verjährungsverzicht.

Komplex ist die Frage, wie man mit Forderungen gegenüber der Alpine-Bau vorgeht. Diese hatte die Bond-Emissionen der Holding über 290 Millionen € bekommen. 2013 ist laut Engelhart in diesem Zusammenhang im Restrukturierungs-Agreement vereinbart worden, dass für Banken und Holding (also: Anleihe-Gläubiger) Sicherheiten bestellt werden. Derzeit verhandle man - auch, was den Schlüssel einer Aufteilung der Sicherheiten (Forderungen, Pfänder) zwischen Banken und Anlegern betrifft. Engelhart rechnet mit 70 bis 100 Millionen €, die insgesamt im Topf sein könnten.

Klage vorfinanziert

Und: Er hat 10,5 Millionen € Guthaben auf einem verpfändeten Konto eingeklagt. Die Masse verfügt bloß über ein paar Tausend€.Das bedeutete bisher nicht nur viel ideelles Engagement der Masseverwalter-Kanzlei, sondern auch, dass für Klagen oder Gutachter kein Geld da war. Die jetzige Klage finanzierten ein Gläubigerschutzverband und zwei institutionelle Anleger mit 250.000 € vor.

EUROFIGHTER-GUTACHTER FÜR ALPINE

Auch in das Ermittlungsverfahren kommt nun Bewegung: Wie berichtet war bereits im Sommer des Vorjahres die erste Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingebracht worden. Es geht um ein möglicherweise kridaträchtiges Handeln und Sanktionsnormen nach dem GmbH-Gesetz. Die Ermittlungen scheinen voranzuschreiten: Vor wenigen Tagen wurde nun der Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Gerd Konezny aus Wien als Gutachter im Fall Alpine eingesetzt. Bekannt wurde der Sachverständige unter anderem dadurch, dass er 2011 beauftragt wurde, die Eurofighter-Gegengeschäfte zu überprüfen. Laut Konezny ist diese Prüfung derzeit noch nicht abgeschlossen.

Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2014-01-03