WIEN. Im seit Monaten schwelenden Streit zwischen Anwälten, Anlegern sowie Fremdwährungskreditnehmern und den Rechtsschutzversicherern konnten erneut die Konsumenten punkten. Die Arag hat (erstinstanzlich) einen Prozess um die Finanzierung eines Prozesses um ein abenteuerliches Kreditvehikel (s. Kasten) verloren.



Wie berichtet waren gerade Spartenrechtsschutzversicherungen durch die Massenschäden der letzten Jahre oft zur Kasse gebeten worden. In letzter Zeit wollten sie viele Prozesse nicht mehr finanzieren, was zu veritablem Aufbegehren in der heimischen (Anleger-)Anwaltschaft führte. Der VKI hatte in Ministeriumsauftrag die Arag geklagt und nun vom Handelsgericht Wien recht bekommen: Die Arag (ein Kommentar stand zunächst aus, Anm.) muss den Prozess eines Kreditnehmers finanzieren. Sie hatte dies abgelehnt, da ein Fremdwährungskredit unter den Ausschlussgrund "Wette, Spiel und Spekulation" falle beziehungsweise die Ablöse für ein Genossenschafts-Reihenhaus eine Art "Bauherrenmodell" darstelle.

Keine Verjährung

Richterin Monika Millet wies diese Argumente zurück. Darüber hinaus seien wegen der eher scheibchenweisen Aufklärung des Kreditnehmers durch die Bank bis 2011 Schadenersatzansprüche nicht offensichtlich verjährt, was ebenfalls die Arag von ihrer Leistung befreit hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Arag lotet derzeit aus, ob sie gegen das Urteil berufen wird. Man verweist darauf, dass es längst nicht so sei, dass man gar keine Fremdwährungskreditcausen mehr decke. Allerdings seien in den letzten Jahren viele Kosten zu übernehmen gewesen- mitunter seien Prozesse trotz magerer Erfolgsaussichten von Anwälten angestrengt worden.

DER FALL

Im Hintergrund der Klage ging es um eine nicht seltene Fehlberatung. Ein "Finanzoptimierer" hatte 2005 einem Hausbesitzer, der 40.000 €für die Genossenschaftsablöse benötigte, eingeredet, gleich 100.000 €in Franken aufzunehmen und die "überflüssigen" 60.000 €in Immofinanz als Tilgungsträger zu stecken. Erst 2010 bzw. 2011 klärte die Bank darüber auf, dass es eine Deckungslücke geben wird.

(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-09-20)