Heimische Anleger haben mit riskanten Schiffsfonds-Beteiligungen bis zu 700 Millionen Euro verloren. Anwälte drohen jetzt auch steirischen und Kärntner Banken mit Massenklagen.
Nach den Anlegerskandalen rund um Amis, Meinl, AvW und Immofinanz rollt die nächste Klagswelle auf Österreichs Gerichte zu: Immer mehr Anleger wollen ihre teilweise exorbitant hohen Verluste aus fehlgeschlagenen Schiffsfonds-Beteiligungen (siehe Lexikon) nicht hinnehmen. Bundesweit sollen 5000 Investoren mit bis zu 700 Millionen Euro in derartigen Fonds "drinhängen". Viele sind mit ausbleibenden Renditen und sogar Nachforderungen der Fonds konfrontiert.
Ins Visier geraten jetzt auch südösterreichische Regionalbanken sowie Institute aus den Gruppen Raiffeisen, Erste Bank und Volksbanken. Sie sollen beim Vertrieb dieser exotischen Produkte nicht ausreichend auf das hohe Risiko hingewiesen haben. Das behaupten zumindest Anwälte wie der Grazer Jurist Harald Christandl, der bereits außergerichtliche Einigungen erzielt hat und in diesen Tagen die ersten Klagen einbringt.
Wie die Schiffsfonds-Deals abliefen, zeigt etwa der Fall des in Japan gebauten Containerschiffs "Michelangelo Star", das von der Hamburger Fondsgesellschaft MPC Capital gemanagt wurde. Über eine MPC-Vertriebstochter in Österreich wurden bei heimischen Anlegern 16,1 Millionen Euro für dieses Schiff eingesammelt. Verkauft wurden jedoch nicht frei handelbare Fondsanteile, sondern die Anleger wurden Kommanditisten (Miteigentümer) einer GmbH & Co KG mit vollem unternehmerischem Risiko und finanzieller Nachschusspflicht. Laut Klagsschrift hatten sie aber davon keine Ahnung. Eine Bankberaterin habe einem Anleger sogar erklärt, die Schiffsbeteiligung sei "mit einer Wohnbauanleihe vergleichbar und dementsprechend risikolos".
Der Mann investierte daraufhin in den Jahren 2003 und 2004 jeweils 42.000 Euro in die "Michelangelo Star" und in die "Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG". Dabei handelt es sich ebenfalls um einen geschlossenen Fonds.
Die Anleger wurden mit geradezu absurden Ertragschancen geködert. In einem Schiffsfonds-Werbeprospekt ist von einer "geplanten Ausschüttung von 8% auf das eingezahlte Kapital, ansteigend auf 24% p.a." die Rede. Doch die wundersame Geldvermehrung blieb aus. Zwar gab es zunächst tatsächlich Ausschüttungen, diese sind aber laut Klage "aus der Kommanditeinlage selbst erfolgt". Im Klartext: Die Anleger erhielten gar keine Gewinne, sondern einen kleinen Rückfluss aus dem zuvor eingezahlten Grundkapital. Andere denkbare Motive als bewusste Täuschung sind schwer denkbar.
"Man muss das im Einzelfall beurteilen, das können ja auch Verlustbeteiligungen gewesen sein", wird dazu von einem Bankenvertreter erläutert.
Der Wiener Advokat Benedikt Wallner, der inzwischen mehr als 100 einschlägige Fälle betreut, hat im März ein erstes (nicht rechtskräftiges) Urteil zugunsten eines Anlegers gegen die Erste Bank erwirkt. Dennoch sind die Banken entschlossen, Widerstand gegen Rückabwicklungsbegehren zu leisten. Denn aus ihrer Sicht stellt sich die Lage ganz anders dar.
"Jeder Kunde musste wissen, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt und es auch zum Totalverlust des Geldes kommen kann", argumentiert ein hoher Bank-Jurist. Tatsächlich haben die Kunden jeweils eine "Beitrittserklärung" unterschrieben, in der sich "Risikohinweise für mitunternehmerische Beteiligungen" finden. Dort unterschreibt man auch den Hinweis, "dass im ungünstigsten Fall auch ein Totalverlust meines eingesetzten Kapitals möglich ist". Der Kunde müsse "zu seiner Unterschrift stehen", fordert deshalb der Bank-Jurist.
Anlegervertreter Wallner lässt diese Sicht nicht gelten: "Die kleingedruckten Risikohinweise in den Beitrittserklärungen wurden in der Bank entweder gar nicht besprochen oder in Abrede gestellt", sagt er. "Da hieß es dann, dieses Risiko bestehe nur theoretisch." Mündliche und schriftliche Beratung stünden nicht im Einklang. Die unterschriebenen Papiere seien bloße "Bestätigungsfiktionen".
Das juristische Match dürfte hart werden, da es um hohe Summen geht und die Belangung der in Hamburg sitzenden Emittenten mühsam ist. Die Banken wenden unter anderem Verjährung der Ansprüche ein, weshalb aus Anleger-Sicht Eile geboten scheint. "Es ist ratsam, rechtzeitig ins Rettungsboot zu steigen", sagt Jurist Jochen Eberhardt aus der Kanzlei Christandl. Der Vertrieb der Schiffsfonds-Anteile wurde übrigens mit Beginn der Wirtschaftskrise rasch eingestellt. "Nach heutigem Wissensstand ist das keine interessante Veranlagung mehr", sagt ein Bankenvertreter.
Quelle: Kleine Zeitung, 17.05.2013