Ein UNO-Angestellter wollte Geld veranlagen. Kein Risiko, sondern ein kurzfristiges Sparprodukt. Er hat sich an einen Berater des Finanzdienstleisters AWD gewandt. Der Berater habe ihm "nur Aktien der Immofinanz" empfohlen, heißt es in dem Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, über "keinerlei Risiken" informiert, etwa dass "Immobilienaktien für kurzfristige Veranlagungen" ungeeignet sind. Dann hat der Kunde sein angelegtes Geld verloren, weil die Immofinanzaktien massiv an Wert verloren haben.
"Ein Beratungsfehler“
So der Rechtsanwalt Benedikt Wallner. Der Richter gab ihm Recht. Wallner erklärt, warum: Der Berater des AWD habe dieses Produkt wörtlich mit dem Begriff 'todsicher’ beworben und noch hinzugefügt, gar nicht verlieren zu können: "Es war auch hier so wie in vielen anderen Fällen, dass der Berater damit geworben hat, dass er selber in diesem Produkt investiert wäre. Und das hat auch wieder das Vertrauen im Geschädigten, dieses Produkt zu erwerben, erweckt.“
Spezifisches Wissen des Kunden spielt keine Rolle
Dass der Kunde früher Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre an einer berufsbildenden Schule unterrichtet hat und er daher wusste, wie sich der Preis einer Aktie bildet, hat für das Gericht keine Rolle gespielt, erklärt Rechtsanwalt Wallner: "An den Kunden werden keine großen Anforderungen gestellt, sondern das Gesetz verteilt die Lasten eben ausdrücklich umgekehrt. Es werden sehr, sehr hohe Anforderungen an den Berater und an den Vermittler gestellt, eben weil sowohl der österreichische als auch der europäische Gesetzgeber schon vor langer Zeit erkannt hat, dass es sich hier um hoch risikoträchtige Geschäfte handeln kann. Und daher gibt es eine sehr, sehr strenge Aufklärungspflicht.“
Gerichtsurteil: Beratung nicht ausreichend
Der Finanzdienstleister AWD verteidigte im Prozess den Berater. Vergeblich. Das Gericht erkannte den Umfang der Beratung als nicht ausreichend an. Der Berater habe mit dem Kunden ein Gespräch geführt und eine Notiz angefertigt, sei aber zu wenig über das Risiko aufgeklärt worden, befand das Gericht. Das Urteil könne nun für hunderte weitere Gerichtsverfahren Vorbild sein, sagt Rechtsanwalt Benedikt Wallner.
AWD prüft Berufung
Das Urteil erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Der AWD will noch prüfen, ob gegen dieses Urteil berufen wird, teilte der Finanzdienstleister dem ORF Radio mit. AWD beschäftigt in Österreich 1.400 Berater und betreut 100.000 Kunden.
Quelle: Ö1 Morgenjournal / 28.11.2008 / von Barbara Herbst