Mein Versicherungsberater verkaufte mir vor sieben Jahren eine angeblich sichere Vermögensanlageform. Anfangs funktionierte die Sache, aber vor zwei Jahren ging die Anlagegesellschaft in Konkurs. Mein Berater sagt, er habe auch selbst Geld verloren. Mein Erspartes ist weg. Wer ersetzt mir meinen Schaden?
Aus der Konkursmasse ist meist nichts mehr zu holen. Aber der Anlageberater bzw. -vermittler haftet, wenn er ein typisches Risikogeschäft als sichere Anlage hinstellt, für fehlerhafte Beratung. Selbst dann, wenn er selbst von der Seriosität des Geschäftes überzeugt gewesen sein sollte. War die Vermögensanlage früher nur etwas für wagemutige Spezialisten mit zu viel Geld, so betrifft sie heute (Stichworte: Vorsorge) praktisch alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Dabei wird das unternehmerische Risiko mehr und mehr auf den Kunden selbst ausgelagert: Verliert ein Titel nachhaltig an Wert, oder macht sich eine Wertpapierfirma überhaupt mit allen Geldern aus dem Staub, dann trägt der Anleger meist alleine den erlittenen Verlust. Umso wichtiger ist eine umfassende, richtige und kompetente Beratung seitens des Vermittlers, der dafür immerhin Abschlussprovision erhält, von der er meist recht gut leben kann. Der Berater ist zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet. Die Beratung muss sich immer am Bedarf des Kunden orientieren. Dass "nichts im Leben 100% sicher" sei und "auch schon Banken in Konkurs gegangen" seien, wie Berater gerne betonen, stellt keine Warnung dar, die Haftung bleibt bestehen.
Käme ich mit einer Klage nicht längst zu spät?
Ihre Klage wäre noch nicht verjährt, wenn Sie den Ursachenzusammenhang zwischen Ihrem Verlust und der mangelhaften Beratungsqualität erst anlässlich der Insolvenz der Anlagefirma vor zwei Jahren erkennen konnten (3 Jahre Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger).
Quelle: KURIER / 17.04.2007 / Seite 23 / von Dr. Benedikt WALLNER