In der Goldgräberstimmung dieses Bereiches können Kunden leicht übrig bleiben
Wien – Laut der Studie einer kanadischen Großbank verursacht eine Überweisung per Onlinebanking lediglich ein Hundertstel der Kosten, die bei einer am Schalter abgewickelten Transaktion für die Bank anfallen. Für die Kunden auch in Österreich heißt das, dass es in spätestens zehn Jahren zwei Arten von Bankfilialen geben wird: „Beratungsfilialen“, die für einfache Dienstleistungen wie Kontotransaktionen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen werden; und „mannlose Selbstbedienungsfilialen“, sprich: Die Automaten, die heute in den Foyers stehen, werden von der ganzen Zweigstelle Besitz ergreifen. Ernsthaft überlegt wird angeblich, von Kunden, die die Beratungsfilialen in Anspruch nehmen, zusätzliche Honorare zu verlangen. Im elektronischen Bankgeschäft herrscht Goldgräberstimmung, und auch die rechtlichen Sitten erinnern an den Wilden Westen. Sogar die Haftung für Eingriffe in ihr eigenes System wollen etliche Banken auf die Kunden abwälzen: Wenn also ein Hacker sich im Zentralrechner der Bank Ihre Verfügernummer, Ihren PIN-Code und Ihre TANs beschafft und, so gerüstet, Ihr Konto ausplündert, sollen dafür – Sie selber haften! Das ist rechtlich völlig absurd.
Das Risiko für gefälschte Kundenaufträge trägt stets die Bank, und nur wenn der Kunde nachweislich die Schuld trägt (indem er etwa seine Codes für jedermann sichtbar hat herumliegen lassen), muss er den Schaden ersetzen. Allenfalls kann die Bank Haftungshöchstgrenzen festsetzen – angemessene, und nicht etwa 1.000 Euro wie bei der Bank Austria CA.
Wer sich bei einer Onlineüberweisung geirrt hat, kann die Order nicht oder nur unter Schwierigkeiten rückgängig machen. Die Banken behaupten, es bleibe zwischen Auftragserteilung und Durchführung nur ganz wenig Zeit. Stimmt aber nicht: Sämtliche online georderten Kontobewegungen sämtlicher Kunden werden einmal pro Tag durchgeführt, alle gleichzeitig. Erfragen Sie, um welche Uhrzeit das bei Ihrer Bank geschieht – rechtzeitig verlangte Änderungen zu verweigern ist gröblich benachteiligend und daher rechtswidrig.
Robert Schlesinger ist Mitautor des neuen Bankenbuches „devisen, schulden, spesen, sparen“, erscheinen im Czernin Verlag 2002.
Quelle: STANDARD / 02.12.2002 / Seite 17 / von Robert Schlesinger