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Kreditbearbeitungsgebühren
Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungsprovisionen, Bearbeitungsspesen etc. …
- in Kreditverträgen widersprechen dem gesetzlichen Verbot der gröblichen Benachteiligung
- und/oder dem Gebot der Verständlichkeit mangels Überprüfbarkeit der darin enthaltenen Leistungen
- sind daher nichtig und rückforderbar (gilt für Verbraucher und Unternehmer)
- samt Zinsen für die letzten drei Jahre
- geänderte Rechtsprechung des OGH
- führt zu bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung der ohne Rechtsgrund geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme
- wenn die Kreditbearbeitungsgebühr innerhalb der letzten 30 Jahre bezahlt worden ist.