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EUR 15.000 ist die Grenze für das Bezirksgericht - oder kann man sich das jetzt aussuchen?
Jahrzehntelang war der tatsächliche Streitwert für die Zuständigkeit maßgebend. Nach Lehre und Rechtsprechung soll es nicht die Möglichkeit geben, durch willkürliche Teileinklagung die Zuständigkeit des Gerichtshofs zu umgehen oder bei geringem Kostenrisiko einen Musterprozess zu führen (Pesendorfer in Höllwerth/Ziehensack, § 55 JN Rz 9). Doch jetzt gibt es eine interessante Entscheidung vom LG Salzburg: Ankommen soll es auf die konkrete Formulierung; wenn der Kläger behauptet, sein Schaden ist eigentlich höher, er mache halt derzeit nur weniger als EUR 15.000 geltend, reicht das schon, um die Bezirksgerichte umgehen zu können. Interessante neue Möglichkeiten, die den Landesgerichten viel Arbeit bescheren werden und die Bezirksgerichte entlasten.