Das Erstgericht weist unsere Klage ab: Sei das Auto einmal übergeben, könne man nur mehr Gewährleistung fordern, und die sei nach fünf Jahren verjährt. Das Klagebegehren sei überdies unschlüssig.

Tesla: Aussagen (von Elon Musk), die den US-amerikanischen Markt betreffen, seien nicht maßgeblich für Funktionen, die am österreichischen Markt erhältlich seien. 
All dem erteilt das Berufungsgericht jetzt eine Absage und gibt unserer Berufung vollinhaltlich statt: Klage nicht unschlüssig, Anspruch korrekt.

Jetzt muss neu verhandelt werden; es bleibt spannend.