Umweltklagen

Umweltklagen"Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung", "Der Mensch wird sich niemals in die Lüfte erheben können" und "Der Klimakrise ist mit rechtlichen Mitteln nicht beizukommen"?

Glauben wir nicht. Wer verschmutzt, und das nicht darf, wird zur Kasse gebeten, das ist uraltes Schadenersatzrecht.

Was aber Fossile lange nicht glauben wollten: Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit umfasst auch den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen!

Ergo muss der Staat auch Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zugunsten künftiger Generationen schützen. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.

Das bedeutet die rechtliche (also nicht politische!) Pflicht, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese weiter bewahren können. Dieses Urteil wäre übrigens ohne den unermüdlichen Einsatz von Kollegen Remo Klinger nicht möglich gewesen, wir gratulieren.

Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung

Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.

Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.

Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!

Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.


Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.

Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.

Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …