Umweltklagen
"Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung", "Der Mensch wird sich niemals in die Lüfte erheben können" und "Der Klimakrise ist mit rechtlichen Mitteln nicht beizukommen"? Glauben wir nicht. Wer verschmutzt, und das nicht darf, wird zur Kasse gebeten, das ist uraltes Schadenersatzrecht.
Was aber Fossile lange nicht glauben wollten: Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit umfasst auch den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen! Jede moderne Verfassung kennt so ein Grundrecht. Ergo muss der Staat auch Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zugunsten künftiger Generationen schützen. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen. Das bedeutet die rechtliche (also nicht politische!) Pflicht, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese weiter bewahren können. Dieses Urteil wäre übrigens ohne den unermüdlichen Einsatz von Kollegen Remo Klinger nicht möglich gewesen, wir gratulieren.
Auch in Österreich gibt es natürlich so ein Klimaschutzgesetz (KSG), wie es das deutsche Bundesverfassungsgericht hier auslegt.
Wir haben ein Recht auf Klimaschutz!
Wenn Regierungen und Parlamente regelmäßig ignorieren, was sie beschlossen haben, und gegen nationale Gesetze und internationale Verpflichtungen verstoßen, gibt es nur eines: die Gerichte. Unmittelbar abschreckend wirkt bis auf Weiteres nur eines: wenn es für die Beklagten in Klimaprozessen richtig teuer wird. (Die ZEIT Nr. 44 vom 28.10.2021 Seiten 4, 5)
Wer niemals in einer WG gelebt hat, kann die Verzweiflung im Ringen um das Einhalten gemeinsamer Ziele nicht verstehen. Zutreffend vergleicht daher Michaela Krömer den Vertrag von Paris mit dem Putzplan einer Wohngemeinschaft: „Wie bei einem Putzplan verpflichtet sich hier jeder selbst. Wenn eine Partei ihre Arbeit nicht macht, haben die anderen keine wirksamen Mittel, um gegen untätige Mitbewohner vorzugehen.“ Und sie kommt zu dem Befund, wir hätten kein Recht auf Klimaschutz.