Als im vergangenen Dezember die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien den Plan kundtat (und danach eiligst wieder fallen ließ), eine Gebühr von 55 Cent pro Bankomatabhebung einzuführen – da gingen die Wogen der Empörung in den Medien, aber mehr noch bei den Bankkunden außerordentlich hoch.

In Internetforen und Leserbriefen entspann sich eine wilde Debatte, die in ihrer ohnmächtigen Wut allerdings vor allem eines deutlich machte: Die Banken sind für einen großen Teil der Öffentlichkeit zwar ein rotes Tuch, aber wie gegen ihre Geschäftspraktiken vorzugeben sei, darüber herrscht Ratlosigkeit: Der Kunde fühlt sich seiner Hausbank ausgeliefert; er schimpft – aber er zahlt.

Dagegen schafft eine jüngst auf den Markt gekommene Publikation Abhilfe: „devisen schulden spesen sparen“, ein Ratgeber für österreichische Bankkunden, entstanden in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Die Autoren dieses Buches: ein Rechtsanwalt, ein Ex-Banker, der heute als unabhängiger Vermögensberater werkt, und ein Journalist. Benedikt Wallner vertritt als Experte für Bankenrecht und Vertrauensanwalt des VKI ausschließlich gegen Banken und hat mehrfach Aufsehen erregende Urteile erwirkt.

Das Insiderwissen aus der Bankenpraxis kommt von Alexander Schotten, und STANDARD-Journalist Robert Schlesinger ist für die flüssige und spannende Lesbarkeit verantwortlich.

Für Juristen eines der interessantesten Kapitel dürfte jenes über Online-Banking sein. Die Fachliteratur zur diesem Thema ist bisher – naturgemäß, bei einem so rezenten Phänomen – sehr spärlich. Schlesinger, Schotten und Wallner nehmen eine eingehende Diskussion der oft problematischen Online-AGB vor, samt Vergleichen zwischen verschiedenen Banken, denn in diesem Geschäftsbereich erstellt jedes Kreditinstitut seine eigenen Vertragsbedingungen.

Eine Leserprobe aus dem besagten Kapitel über das Online-Banking zeigt die geglückte Gratwanderung zwischen juristischem und ökonomischen Sachverstand und vorbildlicher allgemeiner Verständlichkeit und ist unter www.anwalt-aktuell.at abrufbar.

Anwalt aktuell | Februar 2003 | 01.02.2003 | Seite 14