Neben Musterprozessen wegen Zinsenstreit wollen Konsumentenschützer jetzt Bedingungen für Bankomat-Geschäfte kippen.
Gegen die „übermächtigen“ Banken helfe nur vorbeugender Verbraucherschutz: Deshalb habe der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Justizministers jetzt eine Verbandsklage gegen Banken und deren Bankomat-Bedingungen eingebracht. Etliche Klauseln seien „kundenfeindlich und gesetzwidrig“, sagte der Chef der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba. Ihm stoße besonders auf, dass Besitzer von Bankomatkarten nach Mißbrauch der karte durch Dritte das volle Risiko tragen, da nach Karten- und Code-Diebstahl bis zur Sperre viele Stunden vergehen können. Die Banken hingegen wollten weder bei technischen Problemen noch bei leichten Bankomat-Fahrlässigkeiten ihrer eigenen Angestellten eine Haftung übernehmen.
Auch in anderen Streitfällen zwischen Kunden und Banken, die den VKI im Branchenvergleich besonders häufig beschäftigen, werde es „binnen einem halben bis ganzen Jahr richtungsweisende Gerichtsentscheidungen geben“, kündigt Kolba an. So seien Musterprozesse wegen angeblich überhöht kassierter Kreditzinsen in Milliardenhöhe vor der Letzt-Entscheidung. Auch neuere Zinsenstreitereien, etwa wegen der von Banken gepflogenen, großzügigen Zinssatz-Aufrundungen zu ihren Gunsten, beschäftigten inzwischen die Höchstrichter.
Hart mit den Banken ins Gericht geht auch der angeblich erste Kundenratgeber im Buchform (Devisen, Schulden, Spesen, Sparen. Czernin-Verlag): Die Geldinstitute hätten hierzulande eine „eigenartig privilegierte, pseudosakrale Position“, kritisierte Co-Autor Robert Schlesinger. Die meisten Kunden verhielten sich außerdem zu untertänig: So, als ob Banken etwas anderes wären als etwa Autohändler, sagte Mitautor und Anwalt Benedikt Wallner.
Quelle: Kleine Zeitung, 22.11.2002