Arbeitnehmerschutz: Wieviel ist der linke Arm wert?

Damit niemand meint, bei Gericht gehe es nur um Leute wie Elfriede Blauensteiner; damit niemand glaubt, auf dieser Seite habe nur das "Sensationelle" Platz: das Schicksal eines Arbeiters, der im Sägewerk verunglückte. Dieser Tage brachte der Geldbriefträger Herrn K. 826.881 Schilling und 29 Groschen ins Haus. Das ist für einen 36jährigen türkischen Gastarbeiter in Österreich viel Geld. Das ist für den Verlust des linken Armes ein schwacher Trost. Und er kommt spät. Sechs Jahre nach dem Unglück haben die Gerichte endlich rechtsgültig festgestellt, daß dem Gastarbeiter wenigstens finanzieller Ausgleich dafür zusteht, was ihm ein österreichischer Arbeitgeber angetan hat. Herr K. war in einem niederösterreichischen Sägewerk beschäftigt. Es war sein Job, Abfälle wegzuräumen und Bretter auf ein Förderband zu legen. Es war NICHT sein Job, die Maschinen zu bedienen. Diese Aufgabe oblag einem Facharbeiter, dem einzigen in dem Betrieb. Nur er wußte genau Bescheid, wie die Keilzinkenanlage funktioniert: Bretter werden durch eine Holzfräse gezogen und dabei verleimt. Alle eineinhalb Stunden ist händisch der Leim nachzufüllen. Und weil das gefährlich ist, sollte die Maschine zuvor immer abgestellt werden. Es ist vorgesehen, daß sie sich von selbst abstellt, sobald man ihr zu nahe kommt. Ein Schutzgitter, das die Anlage umgibt, ist mit einem Kontaktschalter verbunden: Sobald man die Tür öffnet, wird der Schalter ausgelöst, und die Holzfräse steht. Freilich hält das den Betrieb auf. In diesem Unternehmen gab es keine Unterbrechung. Das Schutzgitter war ausgehängt bzw. verbogen, die Sicherheitsvorkehrung war ganz bewußt außer Kraft gesetzt, man konnte sich der laufenden Maschine nähern. Der Facharbeiter füllte den Leim stets ein, ohne die Fräse zuvor abzustellen. Er tat das immer selbst, niemals überließ er diese Aufgabe jemand anderem. Doch am 7. Februar 1991 befand er sich im Krankenstand. Es wurde Herr K. beauftragt, den Leim einzufüllen. Man schulte ihn nicht ein, weder in deutscher noch in türkischer Sprache. Man warnte ihn nicht vor den Gefahren dieser Höllenmaschine. Auch wurde er von niemandem beaufsichtigt. Man ließ den Hilfsarbeiter mit dem Monster ganz allein. Herr K. sagt, er ist genauso vorgegangen, wie er es bei dem Facharbeiter mehrmals täglich beobachtet hat. Dabei geriet er mit dem Ärmel seiner Jacke in die Maschine, der Fräskopf riß ihm den linken Arm ab. Seither mußte die Familie - Frau, zwei Kinder, nach dem Unfall kam ein drittes zur Welt - von monatlich 5000 S plus Kinderbeihilfe leben. Man hatte K. eine Versehrtenrente zuerkannt, die weitaus höhere Invaliditätspension bekommt er nicht: Herr K. ist (war) ungelernter Arbeiter. Als solcher ist er nicht auf einen bestimmten Beruf (in dem er als Invalide nicht mehr vermittelbar wäre) angewiesen. Er könnte auch mit einem Arm noch arbeiten: Als Portier, Telefonist, Museumswärter ...

Daß solche Jobs für einen Türken auf dem österreichischen Arbeitsmarkt kaum zu finden sind, daß Herr K. nicht gut Deutsch kann und daß er - der seit Jahren hier lebt - samt Familie von der Abschiebung bedroht war, ist sein Problem. Auch Schmerzensgeld bekommt der Versehrte, zumindest vom Unternehmer, nicht: Man kann den eigenen Arbeitgeber nicht klagen, außer dieser hätte den Unfall mit voller Absicht verursacht. Wohl aber kann man seit 1990, wenige wissen es, von der Unfallversicherung eine sogenannte Integritätsabgeltung verlangen, wenn der Arbeitnehmerschutz grob fahrlässig vernachlässigt wurde. Es ist schleierhaft, was die AUVA in diesem Fall "erhoben" hat, wenn sie zum Ergebnis kam, daß in dem Unternehmen mehr oder weniger alles in Ordnung war. Auch ist nicht verständlich, weshalb die Staatsanwaltschaft Krems das Strafverfahren gegen die Betreiber des Sägewerkes eingestellt hat. Bei einem Lokalaugenschein wurde vom Arbeitsinspektorat festgestellt, daß das Schutzgitter "um 90 Grad verbogen war, so daß ein ungehinderter Zutritt zu den Gefahrenstellen gegeben ist". Doch leider sind die Akten der Aufsichtsbehörde für den Bezirk Krems angeblich im Donau-Hochwasser untergegangen. Das Sozialgericht konnte (von Zeugen) trotzdem genug in Erfahrung bringen: Zum Beispiel, daß vorher bereits mindestens ein Unfall geschehen ist, damals wurde einem Arbeiter ein Finger abgerissen. Der Wiener Rechtsanwalt Benedikt Wallner, der Herrn K. zur Seite stand, vermutet: "In diesem Betrieb verschleißen sie ausländische Arbeitskräfte." Und im Urteil, das die AUVA zur Zahlung von 826.881 S an Familie K. zwang, steht: "Unter diesen Umständen war der Unfall für den Dienstgeber geradezu vorhersehbar." 

Von Ricardo Peyerl und Peter Pisa

Quelle: KURIER | 23.2.1997 Seite 13