Frau unterschrieb bei Firmenkredit für den Mann mit. Nach Konkurs und Scheidung blieb sie mit zwei Millionen Schilling Schulden übrig.
Das Geldinstitut hatte letztlich doch ein Einsehen: Mit einer Abschlagzahlung von 55.200 Schilling wurde ein Schlussstrich gezogen.
Am Anfang standen eine Ehe und die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft. Einige Jahre später lag das private Glück von Monika S. in Scherben und es kam zur Scheidung. Aber auch die Firma des Mannes war in den Konkurs geschlittert. Er bezahlte eine Quote von 20 Prozent und die Sache war für ihn erledigt. Seine Frau, die den Firmenkredit bei einer obersteirischen Sparkasse auch unterschrieben hatte, stand mit den drei Kindern, einem überzogenen Girokonto und rund zwei Millionen Schilling Schulden (150.000 Euro) praktisch vor dem Nichts.
"Ich bin von Pontius zu Pilatus gelaufen, niemand hat mir helfen können, alle haben nur gesagt: Sie müssen mindestens fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme zahlen. Das hab' ich nicht aufbringen können, es war sinnlos", erinnert sich Monika S. In dieser verzweifelten Lage habe ihr eine Freundin geraten sie solle es einmal beim Ombudsmann der Kleinen Zeitung versuchen. Bei unseren Verhandlungen stießen wir bei der Bank rasch auf Verständnis für die Situation der Frau und der zuständige Sachbearbeiter im Rechtsbüro gab sich mit einer Abschlagszahlung von 55.200 S zufrieden. Monika S. konnte die für sie noch immer beträchtliche Summe privat auftreiben und mit dem riesigen Schuldenberg fiel ihr auch ein großer Stein vom Herzen.
"Das geht immer so aus, dass eh nix zu holen ist", erklärt der Sachbearbeiter der Bank, warum er auf den außergerichtlichen Vergleich eingegangen ist. „Wenn es kein pfändbares Einkommen gibt, wartet man bis zum Sanktnimmerleinstag aufs Geld.“ In diesem Fall sei es optimal gelaufen. Die Bank hätte von den privaten Schulden das Kapital bekommen. „Es war eine Vernunftlösung, mehr war nicht zu erwarten“, so der Mann. Dass die Frau aus der Haftung für den Firmenkredit nicht herauszubekommen war, lag neben ihrer Unterschrift daran, dass sie im Betrieb auch mitgearbeitet hatte. Es gibt aber auch Beispiele, wo die Bürgschaften von Ehefrauen durch die Höchstgerichte als sittenwidrig aufgehoben wurden. Einiger dieser Entscheidungen hat der Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) Benedikt Wallner, erwirkt. „Früher hat es ausnahmslos geheißen: Mitgefangen, mitgehangen! Seit etwa 1997 ist es Essig mit der Mithaftung naher Angehöriger, sofern eine Reihe von Kriterien zutrifft und die Bank ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist“, erklärt Wallner. Frauen in einer solchen misslichen Lage, die sich keinen Rechtsanwalt leisten könnten, sollten sich auf jeden Fall beim VKI, der Arbeiterkammer oder einer kostenlosen Schuldner-Beratungsstelle über ihre Chancen informieren, aus der Haftung herauszukommen.
Monika S. ist indessen glücklich, den drohenden Ruin abgewendet zu haben, und zieht aus dem Schlamassel eine positive Erkenntnis: „Ich werde in meinem ganzen Leben sicher nie mehr etwas für jemanden anderen unterschreiben!“
Quelle: Kleine Zeitung, 11. März 2002 | Seite 22