WIEN. Säbelrasseln zwischen drei Anlegeranwälten und KPMG: Die Advokaten wollen die Wirtschaftsprüfer für Verluste ihrer Mandanten haften lassen. KPMG wirft den Anwälten vor, Geschäft machen zu wollen.
Im Oktober endet die Verjährungsfrist im Fall Immofinanz/Immoeast. Gegen Ex-Firmenchef Karl Petrikovics wird strafrechtlich ermittelt. Es laufen tausende Zivilverfahren - beispielsweise gegen die Constantia Privatbank und Vermittler.
Die Anlegeranwälte Michael Poduschka aus Linz sowie Andreas Köb und Benedikt Wallner aus Wien versuchen, auch die Wirtschaftsprüfer von KPMG für die hohen Verluste ihrer Mandanten haftbar zu machen. Sie schlugen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Dann könne man ein, zwei Musterverfahren führen. Weil KPMG das nicht tut, wollen sie nun zu den bestehenden 85 Klagen hunderte weitere einbringen.
„Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die KPMG keinen Verjährungsverzicht abgibt“, sagt Poduschka. Die Republik und die Prüfer von Deloitte hätten das getan. „Offensichtlich hat KPMG Angst davor, wie das Strafverfahren ausgeht.“ Es wird auch gegen die KPMG ermittelt.
Alle Vorwürfe gingen ins Leere, man könne sie zur Gänze entkräften, sagt Michael Schlenk, Managing Partner bei KPMG: „Ein Verjährungsverzicht würde das in ferne Zukunft rücken. Wir wollen es so rasch wie möglich erledigen.“ Schlenk spricht von einem „Geschäftsmodell der Anwälte auf Kosten der Rechtsschutzversicherungen“.
Die Vorwürfe im Detail: Die KPMG habe Constantia, Immofinanz und Beteiligungstöchter nicht gemeinsam, sondern einzeln geprüft. „Dadurch war es möglich, dass überhöhte Managementgebühren eingehoben wurden oder Anlegergeld von der Immofinanz an Constantia-Töchter gingen, die Aktien der Immofinanz kauften“, sagt Poduschka. Er verweist auf ein Schreiben von KPMG an Immofinanz, in dem Erstere erklärt, wie man bei konzerninternen Darlehen Steuern spart.
KPMG habe nichts daran gefunden, dass Anlegergeld anders verwendet worden sei als in der Satzung festgelegt. Laut Jahresabschluss 2007 lagen nur knapp 70 Prozent der Aktiva der Immofinanz in Immobilienvermögen. Zum Argument von KPMG, dass es nicht deren Aufgabe sei, kriminelle Machenschaften aufzudecken, sagt Poduschka: „Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder wirbt sogar damit, dass das Aufdecken von Bilanzfälschung zu den Aufgaben des Prüfers zähle.“
Seit den Riegerbank-Urteilen sei klar, dass es eine Dritthaftung des Abschlussprüfers gebe, sagt Wallner. Köb stimmt zu: „Außerdem hat KPMG das Testat für die 2008er-Bilanz der Immofinanz zurückgezogen.“
Quelle: www.nachrichten.at / 17. September 2011/ Alexander Zens