Der Kreis jener Amis-Geschädigten, die sich an der Republik Österreich schadlos halten können, wenn das Amtshaftungsurteil hält, beträgt laut involvierten Anwälten bereits jetzt 75 Prozent. Gingen weitere anhängige Verfahren gleich aus, wären es 90 Prozent.

Geht es nach den Zivilanwälten von Amis-Geschädigten, so dürfen selbige auf Licht am Ende des Tunnels – in Form von Geld – hoffen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat nämlich am Dienstag gleich in zwei Musterverfahren die Haftung der Republik für Schäden festgestellt, die den Klägern durch ihre Investitionen entstanden sind.

Auch im zweiten Urteil (über das erste hat DER STANDARD am Donnerstag berichtet) stellt Richterin Anneliese Kodek fest, dass die Republik „für jenen Schaden haftet, der der klagenden Partei durch ihre Kapitalanlagen entstehen wird“. Abgezogen werden die Zahlungen, die die Anleger vom liquidierten luxemburgischen Amis Sicav Fonds bekommen sowie jene aus der Konkursmasse und jene der Anlegerentschädigungsgesellschaft der Wertpapierdienstleister, AeW. Begründung des Gerichts: Die damalige Bundeswertpapieraufsicht (BWA) sei ihren Aufsichtspflichten bei Amis nicht nachgekommen.

Benedikt Wallner, einer der Anwälte, der nun in erster Instanz Recht bekommen hat (die Republik legt Berufung ein), hält das Urteil „für einen Meilenstein, alle Amis-Anleger werden etwas davon haben. Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus, dass das Urteil auch halten wird“.

Seine Kanzlei hat ein Musterverfahren geführt, in denen die Anleger bereits vor 2001 investiert haben, zwei weitere Verfahren laufen. Das dehnt den Haftungszeitraum der Republik und somit den Kreis der Anspruchsberechtigten aus, „mit den jetzigen beiden Urteilen sind bereits drei Viertel aller Geschädigten erfasst, mit den beiden weiteren wäre man bei 90 Prozent angelangt“, rechnete Anwalt Köb vor. Er hat zwei Amtshaftungsklagen von Anlegern eingebracht, die ab 1998 investiert haben. Voraussetzung dafür, dass die geschädigten Anleger auch tatsächlich Geld bekommen: Sie müssen Ansprüche gegen die Republik erheben und Verjährungsverzicht einholen.

Geld genug müsste es für die 16.000 Amis-Geschädigten geben, rechneten die Anwälte bei einem Hintergrundgespräch am Donnerstag vor. Der Schaden liegt bei 142 Mio. Euro, 62 Mio. Euro gibt es aus dem Luxemburg-Fonds, ausgezahlt werden sollen die in 20-Prozent-Quoten ab März 2008. Rund 80 Miollionen hat der Staat im Budget für „Haftungen aus Wertpapiergeschäften“ rückgestellt.

Neben dem Strafverfahren, das am Montag in Wien beginnt, laufen auch etliche Verfahren gegen die AeW. Die Rechtsanwälte rechnen damit, dass auch für sie (es drohen Forderungen bis zu 30 Mio. Euro) der Staat einspringen müsste. Sie bezweifeln, dass die rund 80 AeW-Mitglieder diese Summe überhaupt aufbringen könnten.

Quelle: STANDARD / 07./08./09.12.2007 / Seite 21