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Abgasskandal und unzulässige Abschalteinrichtung
Was macht die Industrie, wenn sie betrügt? Industrialisierten Betrug. Wir haben es ausjudizieren lassen. Gemeinsam mit einem Netzwerk deutscher Freunde.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, in diesem Fall sogar besonders langsam, und man fragt sich, woran das liegen könnte. Aber sie mahlen, und inzwischen helfen der Industrie auch keine Tricks mehr.
Schon seit 2015 betreuen wir Autokäufer in Österreich, wenn ihr Auto von einem Abgasskandal oder vom Skandal um zu hohe Verbrauchswerte betroffen ist.
Besuchen Sie unsere Website www.abgasklage.at, auf der Sie alle unsere Informationen zum Abgasskandal finden!
Jetzt, im Februar 2024, im Jahr 9 nach dem Auffliegen des größten Industrieskandals der Geschichte, ist BMW dran.
Der Abgasskandal betrifft schon längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns (VW, AUDI, PORSCHE, SKODA, SEAT), sondern ebenso DAIMLER, OPEL, FIAT, BMW etc.
Das wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die vom EuGH für unzulässig erklärte temperaturabhängige Abschalteinrichtung („Thermofenster“ gibt's nur im Baumarkt!) in den meisten Dieselfahrzeugen verbaut ist.
Betroffene Autokäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Auto ebenfalls betroffen ist, verwenden Sie unser Formular um unverbindlich und einfach mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller - zum Formular …
BMW bestreitet, mit weltweit ca. 11.700 Fahrzeugen in den Abgasskandal verwickelt zu sein. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat BMW allerdings mit Bescheid vom 13.03.2018 dazu aufgefordert, bei bestimmten Fahrzeugtypen der 5er- und 7er-Reihe im Rahmen eines Rückrufs die Software zu entfernen.
Obwohl Daimler die Manipulation bislang nicht eingestanden hat, scheint inzwischen klar, dass auch bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden.
Heute haben wir eine förmliche Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet. Grund ist ein Brief des deutschen KBA vom 20.07.2017 an alle deutschen Fahrzeughalter, die noch nicht umgerüstet haben, worin es mit der Stilllegung ihrer Fahrzeuge bis 28.08.2017 droht, falls sie an der angeordneten Umrüstung nicht teilnehmen; diese Außerbetriebsetzung sei zudem gebührenpflichtig.
Weiterlesen: Manipulationssoftware: Droht eine Stilllegung der Fahrzeuge auch in Österreich?
Fachpublikation von Benedikt Wallner in der VbR (Zeitschrift für Verbraucherrecht):
Zwei Milliarden Euro Strafe für den VW-Konzern – theoretisch
Das Kraftfahrgesetz wurde kürzlich wieder einmal novelliert. [1] Zum 34. Mal schon, seit 1967. Ganze 84 Änderungen gibt es diesmal. Eine davon, die 77., lautet:
77. Dem § 134 Abs. 1c wird folgender Satz angefügt: „Betreffen die Verstöße mehrere Fahrzeuge, so bezieht sich die Strafdrohung auf jedes einzelne Fahrzeug.“
Welche Verstöße?
Weiterlesen: Abgasskandal: Kurzer Zwischenbericht zur (Abwehr der Nieder-)Lage des Rechts
Im Februar 2017 tauchten Meldungen auf, wonach deutsche Besitzer der vom Diesel-Skandal betroffenen Autos Probleme bei der Hauptuntersuchung (vulgo Pickerl) bekommen könnten, wenn sie ihr Fahrzeug nicht im Rahmen der vom KBA angeordneten Rückrufaktion nachrüsten lassen. Indessen hatten viele Fahrzeugbesitzer ihre Gründe dafür, das nicht zu tun:
Das Verkehrsministerium beantwortet unsere förmliche Anfrage:
Weiterlesen: Schummelsoftware: Auch in Österreich droht eine Stilllegung der Fahrzeuge!