Sieg für Kunden im Diesel-Abgasskandal:
Das deutsche Höchstgericht (Bundesgerichtshof; BGH) verurteilte VW zur Zahlung von Schadenersatz. Betroffene VW-Kunden können demnach ihr Fahrzeug zurückgeben und von VW den Kaufpreis zurückverlangen.
VW hat auch aus Sicht des Gerichts seinen Kunden unzulässige Dieselmotoren des Typs EA 189 verkauft. Bereits der Kauf eines Dieselfahrzeugs mit einer Manipulationssoftware stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar.
In Österreich ist zwar ein höchstgerichtliches Urteil noch ausständig. Das deutsche Urteil wird aber auch für österreichische Fahrzeugkäufer von Bedeutung sein, da sich auch unser Höchstgericht (Oberster Gerichtshof) dieser Rechtsmeinung anschließen könnte.
Und, anders als in Deutschland, hat das OLG Wien in Österreich bereits entschieden, dass es auf die Frage des individuellen Umweltbewusstseins des Fahrzeugkäufers nicht ankommt (dessen Aussage vor Gericht braucht es daher gar nicht; Anm.)! Betroffene sollten daher, wenn sie nicht vor einem Braunschweiger Gericht aussagen wollen, den diversen Lockungen deutscher Kanzleien nicht erliegen und nicht in Deutschland, sondern lieber in Österreich klagen - so wie wir das seit fünf Jahren machen!
In Österreich beträgt zudem die Verjährungsfrist bei sittenwidriger Täuschung 30 Jahre. Also auch, wer bisher nichts gemacht hat, kann sich noch immer gegen den Hersteller wenden und Geldersatz fordern. Mit einer Klage gegen VW sollte man dennoch nicht zu lange warten, denn je länger das Fahrzeug weiter benutzt wird, desto höher fällt laut deutschem Höchstgericht das sogenannte Benützungsentgelt für die Nutzung des Fahrzeugs aus.
Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …