Konsumentenschutz ist ein Spezialgebiet des Wiener Rechtsanwalts
Ich habe einen neuen Bücherschrank bestellt, sechs Wochen Lieferfrist waren vereinbart. Nun teilt mir der Tischler mit, dass er mindestens neun Wochen brauchen wird. So lang will ich aber nicht warten, da kaufe ich mir den Schrank lieber in einem Möbelgeschäft. Kann ich den Auftrag stornieren oder drohen mir daraus irgendwelche Kosten? Wenn Sie jetzt schon stornieren, drohen Ihnen Kosten in voller Höhe des vereinbarten Werklohns. Vereinbarte Lieferfristen sind zwar verbindlich, Sie müssen aber Ihren Rücktritt mit einer angemessenen Nachfrist verbinden: Der Tischler soll, so will es das Gesetz, noch eine letzte Chance erhalten. Wie lange diese Nachfrist konkret dauern muss, hängt vom Einzelfall ab. Darüber sagt das Gesetz nichts. Mit der Nachfristsetzung ist Ihnen hier also kaum geholfen, denn drei Wochen später will der Tischler ja ohnehin liefern. In allen Fällen, in denen es Ihnen darauf ankommt, dass die vereinbarte Lieferfrist auch tatsächlich eingehalten wird, z. B. weil der Bücherschrank noch vor dem Weihnachtsfest in Ihrem Wohnzimmer stehen soll, oder weil Sie mit dem bestellten Pkw noch im Juli auf Urlaub fahren wollen etc., empfiehlt sich daher die Vereinbarung eines Fixgeschäfts (§ 919 ABGB): Beim Fixgeschäft schreiben Sie schon bei der Bestellung neben der Lieferfrist dazu: "Bei sonstigem Rücktritt" oder "fix" oder halten sonst schriftlich fest, dass Sie an einer späteren Erfüllung kein Interesse haben. Hält der Lieferant dann nämlich die Frist nicht ein, so erlischt der Vertrag von selbst, ohne dass es Ihres weiteren Zutuns, Rücktrittserklärung oder ähnliches bedarf, und Sie können sich anderweitig eindecken. Und wenn ich die Ware nach Ablauf dieser Frist trotzdem noch will? Sollten Sie nach ungenutztem Ablauf der Fixfrist trotzdem noch Interesse an der Lieferung haben (z. B. weil eine Ersatzbestellung ja wieder wochenlang dauern würde), so müssten Sie das unverzüglich dem Lieferanten mitteilen, da dieser sonst ja auch davon ausgeht, dass das Geschäft aufgelöst ist.
Dr. Benedikt Wallner
Quelle: KURIER | 16.12.1999, Seite 35