Wenn der Treuhänder untreu wird, ist der Kaufpreiserlös für den Verkäufer weg, und der Käufer muss unter Umständen nochmals zahlen. Eine Katastrophe für die Betroffenen, selbst wenn es der untreue Kriminelle überlebt. Denn von ihm, der fürs erste untertaucht oder im Knast landet, ist nichts mehr zu holen. Die Rechtsanwaltskammern haben schon vor vielen Jahren reagiert und ein sicheres System geschaffen, das Veruntreuung technisch ausschließt. Allerdings: Man kann sichere Wege für das Geld erschaffen – nur das Verbrechen abschaffen kann man nicht! Weil also das System (zumindest der Wiener Kammer) verhindert, dass der Treuhänder mit Treugeld Unrechtes anstellt, muss man als Betrüger woanders ansetzen: davor oder danach.
Wir hatten 2013 mit dem Kriminellen Dr. Krauss zu tun, einem vergleichsweise kleinen Gauner mit nur einer Handvoll Geschädigten. Wie hat er es angestellt? Er hat anfangs so getan, als würde das Treugeld in das System der Wiener Kammer eingeschleust, und damit sämtliche Beteiligten in Sicherheit gewogen. Dann vergeht immer einige Zeit, und danach hat er der finanzierenden Bank einfach ein falsches Konto – sein eigenes – mitgeteilt, auf das sie bitte das Treugeld überweisen möge. Die Bank ließ sich übertölpeln, prüfte nicht nochmals die Kontonummer und überwies im guten Glauben auf das falsche Konto. Im Einzelnen ist vieles kompliziert, aber vereinfacht gesagt: Wir konnten unserem Mandanten, dem Kaufpreisempfänger, die verlorene halbe Million zurückholen, ohne Prozess, und ohne Kosten (für ihn).
Siehe auch: Das Treuhandbuch – ein Sorgenkind