1 Ob 257/01b:

Der OGH hat klargestellt, dass man auch ohne Reisewarnung kostenlos von Reisen zurücktreten kann, wenn durch seriöse Medienberichte eine Gefahr gesehen wird, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht und bei der ein Verbraucher die Reise nicht antreten würde.

Mit COVID19 haben wir sogar für viele Länder eine Reisewarnung! Der kostenlose Reiserücktritt sollte aber, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, auch so möglich sein.