Die derzeitige Corona-Pandemie sorgt auch bei Geschäftsraum-Mietern für Kopfzerbrechen, da vielen unklar ist, ob der Mietzins und die Betriebskosten auch während dieser Krise weiterhin gezahlt werden müssen.

Zahlreichen Medienberichten[1] ist nämlich zu entnehmen, dass Unternehmen vorerst keinen Mietzins zu zahlen hätten. Viele Vermieter fragen sich deshalb, ob sie tatsächlich noch Miete zahlen müssen. Auch Justizministerin Alma Zadic hat laut Wirtschaftskammer Wien im Parlament bestätigt, dass „UnternehmerInnen, die ihre Geschäftsräume nicht nutzen können, laut ABGB eine Mietzinsminderung je nach Grad der Einschränkung zu [steht]”.

Das ist zwar richtig. Dennoch riskieren Geschäftsraummieter, die jetzt einfach ihre Zahlung einstellen, die Mietzins- Räumungsklage. § 1104 ABGB sieht tatsächlich vor, dass dann, wenn der Bestandnehmer den Bestandgegenstand wegen „außerordentlicher Zufälle“, wie etwa auch Seuchen, nicht nutzen kann, keinen Mietzins und wohl auch keine Betriebskosten zu entrichten hat. § 1105 ABGB stellt dann klar: falls nicht zur Gänze unbenutzbar, nicht zur Gänze zu entrichten.

Basierend auf dieser gesetzlichen Regelung ist aufgrund mehrender Rechtsmeinungen davon auszugehen, dass im Falle der aktuellen drastischen Maßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich kein Mietzins einschließlich Betriebskosten für die Dauer der Maßnahmen zu zahlen ist, wenn das Geschäft tatsächlich völlig unbenutzbar ist. Ist es das? Liegen nicht Geschäftsausstattung, Warenvorräte und meist auch der Sitz des Unternehmens, das virtuell weiterbesteht und auch -arbeitet, an dieser Adresse?

Weiters, was sagt Ihr Mietvertrag zu dem Thema? Denn die gesetzlichen Regelungen sind nicht zwingend und im jeweiligen Bestandvertrag könnte Abweichendes vereinbart sein.

Es ist daher in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob Sie wirklich Ihre Mietzinszahlungen einstellen können.

Wir prüfen für unsere Klienten anhand des Mietvertrages, welche Ansprüche ihnen zustehen und finden mit dem Vermieter gegebenenfalls eine faire (außergerichtliche) Lösung.

 

[1] zB https://kurier.at/chronik/oesterreich/coronavirus-firmen-muessen-vorerst-keine-miete-zahlen/400782320