Im Falle des insolventen Baukonzerns Alpine sieht nun ein Wiener Anwalt einige Großbanken in der Haftung: Sie hätten bereits im Jahr 2010 um die prekäre finanzielle Lage der Alpine gewusst. 120 Anleihezeichner haben sich bereits bei ihm gemeldet.
Im Falle des insolventen Baukonzerns Alpine nehmen Anleihegläubiger die Emissionsbanken wegen der Prospekthaftung in die Pflicht. Der Wiener Anwalt Benedikt Wallner will dazu in Kürze Gespräche mit den Großbanken führen und sie zum Zahlen auffordern, kündigte er am Mittwoch gegenüber der APA an. "Ich will 100 Prozent zurück - mit Zinsen und Kosten." Sind die Geldinstitute (BAWAG, Bank Austria, Erste, Raiffeisen Bank International) dazu nicht bereit, möchte er klagen.
120 Anleihezeichner hätten sich bereits bei ihm gemeldet, es würden laufend mehr. Vor Gericht würde sich Wallner gute Chancen ausrechnen. Aus seiner Sicht sind die Banken im Fall Alpine eindeutig in der Haftung, der Anwalt hat sich dazu auch ein Gutachten der Wiener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 7tc anfertigen lassen.
Die Emissionsbanken hätten bereits im Jahr 2010 um die prekäre finanzielle Lage der Alpine gewusst und entschieden, dem Baukonzern kein Geld mehr zu leihen, meint Wallner. Die Geldhäuser hätten deswegen nicht an den Anleiheemissionen teilnehmen dürfen. Damit hätten sie nämlich kausal dazu beigetragen, "dass andere Gläubigergruppen der Alpine Geld zur Verfügung stellen", argumentiert der Rechtsvertreter.
"Ohne Anleger nicht mehr überlebt"
"Schon 2010 hätte die Alpine-Gruppe ohne diese anderen Gläubigergruppen nicht mehr überlebt." Die Anleiheerlöse seien nicht für Investitionen, sondern zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet worden. "Wenn das die Anleger gewusst hätten, hätten sie nicht gekauft. Also hat man es ihnen verschwiegen", so Wallner.
Die Alpine hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 drei Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 290 Mio. Euro aufgelegt. Laut Wallner sind rund 6000 Gläubiger betroffen. Vielfach hätten diese auch Kleinbeträge investiert. Die Banken hätten die Papiere "unter den bestehenden Bankkunden verteilt".
Geschädigten rät der Anwalt, ihre Rückzahlungsforderungen auch im Konkursverfahren anzumelden, wenngleich sie da wohl nur mit der Insolvenzquote - also einem Bruchteil ihres Investments - rechnen könnten. Das Handelsgericht (HG) Wien hat die Frist dafür bis 19. November verlängert. Bisher sind schon Forderungen von über vier Milliarden Euro angemeldet, es dürften aber mehr als fünf Milliarden werden.
Quelle: kurier, 04.09.2013