Derzeit würde die Republik den Anlegern 27 Prozent des enstandenen Schadens ersetzen. Allerdings auch das nur unter bestimmten Auflagen.
Anlegeranwalt Benedikt Wallner würde es begrüßen, wenn der Generalvergleich mit der Republik zustandekommen würde, wie er am späten Dienstagnachmittag sagte. Ende März haben sich Finanzprokuratur und Gläubigervertreter auf eine Grundsatzeinigung verständigt, wonach die Republik den AMIS-Anlegern 27 Prozent ihres Gesamtschadens ersetzen würde. Voraussetzung ist allerdings, dass 83 Prozent der betroffenen Anleger zustimmen; Ende Juni läuft die Frist aus.
Das Problem: Der Prozessfinanzierer Advofin, der rund 2.000 Geschädigte vertritt, hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Man sei zu den Verhandlungen nicht eingeladen worden, zudem gebe es ein höchstgerichtliches Urteil, wonach der Staat AMIS-Anleger mit je 20.000 Euro entschädigen müsse.
Sollte es doch noch zu dem Vergleich kommen, müssten die Anleger ihre Forderungen gegen die wegen der Causa AMIS in massiven Finanznöten steckende Anlegerentschädigung AeW zurückziehen, welche dann ihrerseits auf Ansprüche in Höhe von rund 109 Mio. Euro in Luxemburg verzichten müsste. Die Anleger sollten hingegen von dort weitere 63 Prozent bekommen, so die Hoffnung von Anlegeranwälten. Die erste Quote von 20 Prozent wird gerade ausgeschüttet. "Der Rest ist blockiert", und zwar wegen der "exorbitanten" Forderung der AeW, so Wallner. Bei Einigung auf den Generalvergleich könnten aber seiner Einschätzung nach weitere Gelder aus Luxemburg, wo AMIS Kundengelder einsammelte, sofort fließen. Deswegen bzw. im Sinne eines schnelleren Endes sei der Generalvergleich zu befürworten.
Quelle: Wirtschafftsblatt (APA), 17.05.2011