Die Bank Austria könnten die IT-Probleme teuer kommen: Einige Gruppen von Kunden, die geschäftlich vom Onlinebanking abhängig sind, sind potenzielle Prozessgegner.
Wien. Laut Anwalt Benedikt Wallner sind Trader oder Kunden, die vom Onlinebanking abhängig sind, bei IT-Ausfällen für Banken potenzielle Prozessgegner. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass die große Mehrheit der Kunden meist nur ideelle Schäden erleidet, wenn sie wie früher in die Filiale pilgern müssen. Wie berichtet kämpfte die Bank Austria mit massiven IT-Problemen. Nächste Woche soll feststehen, wie hoch der Wert der Gutscheine, die Kunden als Wiedergutmachung erhalten, ausfällt.
Laut Wallners Ansicht - er hat zum Thema publiziert - treffen "die meisten Kunden Schadenminderungspflichten": Das bedeutet, dass es Kunden zumutbar ist, dass sie zwecks dringender Bankgeschäfte ihre Filiale aufsuchen, wenn das Onlinebanking streikt. Kunden aber, die auf E-Banking angewiesen sind, etwa Geschäftsreisende, treffe diese Pflicht nicht. Eine weitere Gruppe von Betroffenen sind Trader, die nicht sekundenschnell reagieren konnten und deshalb Verluste einfuhren.
Bank haftet trotz AGB
Die jetzige Charmeoffensive der Bank Austria dürfte nicht grundlos sein: "Onlinebanking ist entweder als Hauptleistungspflicht der Bank zu sehen; auch wenn das nicht so wäre, ist es als vertragswesentliche Pflicht zu deuten", zitiert Wallner den rechtlichen Meinungsstand. Seine Conclusio: Haftungsausschlüsse von Banken für Onlineausfälle via AGB sind stets unzulässig. Laut Judikatur ist bereits eine Stunde Ausfall eine Pflichtverletzung der Bank.
Wallner empfiehlt, die Annahme von Gutscheinen bei höheren Schäden mit einer gewissen Weitsicht zu prüfen, da spätestens deren Einlösung als schlüssiger Vergleichsvertrag angesehen werden könnte. Die Bank Austria sieht diesbezüglich keine eigene Klausel vor.
Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2012-11-09