AMTSHAFTUNG Laut Anlegeranwalt soll Republik bis zu 60 Millionen € berappen
Die Republik Österreich muss sich warm anziehen. Laut Urteil wäre der AMIS-Anlegerschaden „zur Gänze“ verhindert worden, hätte die Wertpapieraufsicht pflichtgemäß ermittelt.
Die 12.500 geschädigten Anleger des Finanzkonglomerats AMIS, die seit fünf Jahren auf rund 130 Millionen € warten, kommen ihrem Ziel näher, endlich entschädigt zu werden. Denn das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat gestern den Anlegeranwälten Harald Christandl und Benedikt Wallner ein 184 Seiten starkes Amtshaftungsurteil (Aktenzahl 30 Cg 18/06x) gegen die Republik Österreich zugestellt, in dem die massiven Fehler der ehemaligen Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Fall AMIS klar aufgezeigt werden und die Republik dafür zur Haftung verdonnert wird. Der Bund muss den AMIS-Anlegern jenen Differenzschaden zahlen, der durch die Konkursverfahren und Liquidationsverfahren der AMIS-Fonds in Luxemburg nicht befriedigt wird, heißt es darin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Erklärung: Der Fall lag bereits beim Obersten Gerichtshof, wurde aber zur Verfahrensergänzung in die erste Instanz zurückgeschickt. So wurde der Sachverständige Christian Imo zum Gutachter bestellt, auf dessen Expertise diese Entscheidung von Richterin Anneliese Kodek beruht.
Republik unter Druck
„Die Republik kommt jetzt gewaltig unter Druck. Jetzt ist klar, dass seit 1999, also gleich bei der AMIS-Gründung, die Aufsicht versagt hat“, sagt Anlegeranwalt Benedikt Wallner.
„Die Republik Österreich kommt jetzt gewaltig unter Druck“
Benedikt Wallner AMIS-Anlegeranwalt
„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Kapitalmarkt Österreich“
Harald Christandl AMIS-Anlegeranwalt
„AMIS hat wie eine Bank Gelder entgegengenommen und das war ihnen untersagt. Auf diese Art und Wiese war es ihnen erst möglich, auf die Anlegergelder zuzugreifen.“ So seien die Gelder auch nicht im Namen der Anleger bei der Depotbank gelegen, sondern die Depotbank wusste nur, dass AMIS der Einzahler ist. Das hätte der Aufsicht auffallen müssen. Laut Wallner könnte der Fall AMIS den Bund 60 Millionen € kosten.
BWA hat völlig versagt
Laut Urteil hat die BWA bereits im Mai 1999 bei einer Vorortprüfung bei der AMIS-Vorgängerfirma AMV entdeckt, dass die Finanzfirma verbotenerweise auf einem Konto bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Kundengelder entgegennimmt. Zugleich hatte Anwalt Johannes Neumayer die BWA auf diesen Tatbestand hingewiesen. Statt ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten, um AMIS am Ende sogar die Konzession zu entziehen, hat die BWA nur die Löschung dieses Kontos verlangt.
„Diese Vorgangsweise und die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der BWA (...) waren nicht ausreichend“, heißt es im Urteil. „Hätte die BWA die gebotenen Maßnahmen gesetzt, das heißt weitere Ermittlungen durchgeführt (...) wäre der Schaden für die Anleger zur Gänze verhindert worden.“ Nachsatz: „Das ergänzende Beweisverfahren hat ergeben, dass die Investitionen sämtlicher Anleger unterblieben wären, wenn die BWA pflichtgemäß gehandelt hätte.“ Anlegeranwalt Harald Christandl: „Das Urteil ist eine weitere schallende Ohrfeige für den Finanz- und Kapitalmarkt Österreich.“
Quelle: Wirtschaftsblatt / Seite 13 / 16.12.2010 / von Kid Möchel