MONOPOL

Am Anfang stand die Privatautonomie: Jeder Teilnehmer am freien Markt kann es ablehnen, mit einer bestimmten Person Geschäfte zu machen. Dieses Recht wird durch den Kontrahierungszwang (= der Zwang, einen Vertrag zu schließen) eingeschränkt, der dort gilt, wo ein Monopol-Anbieter den Markt beherrscht.

Die Wiener Linien können nicht grundlos ablehnen, Menschen mit Hut zu befördern, weil die mit Hut keine andere Möglichkeit des Transportes mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Sie können einen betrunkenen Fahrgast ausschließen, doch sobald er nüchtern ist, darf er wieder Platz nehmen.

Wollen die Haftpflichtversicherungen von einem Fahrzeughalter nichts mehr wissen, der ständig Unfälle baut, muss der Versicherungsverband dem Konsumenten eine Versicherung zuweisen. Bei den Anwälten ist es genau so: Wird ein Klient - und sei er noch so ein Streithansel - von Anwalt zu Anwalt geschickt, wählt die Kammer (bei Klagen über 4000 ) einen aus.

Nur bei den Banken gibt es das nicht. Rechtsanwalt Benedikt Wallner kritisiert: „Banken dürfen vernetzt sein. Wenn dir eine Bank das Girokonto verweigert, bekommst du es sonst auch nirgends.“ Ohne Konto geht aber (Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld, Umschuldung) so gut wie nichts mehr.

Quelle: KURIER / 21.06.2003 / Seite 16