Neben den Rewe-Handelsketten Billa, Bipa und Merkur nehmen derzeit auch OMV-Tankstellen, Libro, Pagro Diskont, Interio, Bawag PSK, Penny und ADEG als Partner der JÖ-Karte teil.

Jö wirbt mit "exklusiven Vorteilen und Aktionen", sofern man dem sogenannten "Profiling" zustimmt. Dabei werden "Teilnahmedaten und Einkaufsdaten" zusammengeführt und analysiert, um auf das Einkaufsverhalten des jeweiligen Kunden abgestimmte Angebote bzw. personalisierte Werbung zu erstellen. Dass personalisierte Werbung gefährlich ist, und hauptsächlich dem Unternehmer Vorteile bringt, haben wir bereits hier beschrieben.

Um den Bonusclub nutzen zu können, ist die Einwilligung in das Profiling zwar nicht zwingend notwendig. Dann kann man trotzdem Bonuspunkte für Rabatte sammeln, diese werden dann aber nicht am Einkaufsverhalten ausgerichtet. Gesammelt werden die Daten bei Verwendung der Bonuskarte aber in jedem Fall, ob mit oder ohne Profiling – der Unterschied besteht nur in der Verwendung der Daten.

Nachstehend einige Punkte, die uns in der jö-Datenschutzerklärung aufgefallen sind:.

Unter WELCHE DATEN WERDEN VERARBEITET? gibt es einen Punkt „Marketing-Profilingdaten“: Das sind […] Daten aus der Reaktion des Mitglieds auf Werbemaßnahmen per E-Mail (Öffnen enthaltener Werbung; Klick darin enthaltener Links; dafür verwendete Zeit, Endgerät, Betriebssystem, Browser; Ort des Aufrufs der Werbung; dabei zugewiesene IP-Adresse und ob es Soziale Netzwerke nutzt und dort die Inhalte der Werbung allenfalls mit Dritten teilt).

Unter WELCHEN ZWECK HAT DIE DATENVERARBEITUNG UND AUF WELCHER RECHTSGRUNDLAGE BASIERT SIE? gibt es einerseits

  • 3 Werbung ohne Profiling. Unter 4.3.3 heisst es da: […] Die Bereitstellung der Daten des Mitglieds gemäß diesem Unterpunkt ist für den Vertragsabschluss sowie seine Durchführung nicht zwingend erforderlich. Das ist rechtlich korrekt, und sehr klug gemacht. Denn man kann, wenn man es weiß, dieser Verarbeitung, die ja nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist, widersprechen und trotzdem die JÖ Karte verwenden. Damit verstoßen die Verantwortlichen also nicht gegen das Kopplungsverbot. Fraglich ist, wie viele Menschen diese Klausel wirklich finden, lesen, und wie viele ihr dann tatsächlich widersprechen werden.
  • Andererseits gibt es aber unter 4 auch eine automationsunterstützte Verarbeitung und Analyse (Profiling für Zielgruppenselektionen, Werbemaßnahmen und aggregierte Auswertungen für Sortimente, Regal- und Filialoptimierung). Unter 4.4.2 (und dann nochmals unter 4.5.2) heißt es: […] Beim Hinzutreten neuer jö Partner stimmt das Mitglied durch Verwendung seiner jö Karte beim jeweiligen jö Partner zu, dass auch die bei diesem jö Partner gespeicherten Teilnahme- und Einkaufsdaten von der erteilten Einwilligung umfasst und gemäß Punkt 4.4 verarbeitet werden. Was hier allerdings fingiert wird („durch Verwendung seiner jö Karte“), ist eine konkludente, also stillschweigende, durch Zeichen erfolgende Zustimmung. Nach der DSGVO muss eine Einwilligung aber ausdrücklich und eindeutig sein.

Nicht rechtswidrig, aber interessant und erstaunlich ist, dass das Unternehmen sogar sehen kann, ob das Mitglied eine Werbung öffnet oder nicht:

4.4.4. Das Mitglied stimmt auch zu, dass im Rahmen von elektronischer Werbung vom Betreiber erhoben wird, ob das Mitglied die Werbung öffnet, die darin enthaltenen Links anklickt, wie viel Zeit das Mitglied dafür verwendet, welches Endgerät es dafür verwendet, welches Betriebssystem und welchen Browser es verwendet, an welchem Ort es sich befindet, welche IP-Adresse dem Mitglied zugewiesen wurde, und ob es Soziale Netzwerke nutzt und dort die Inhalte der Werbung allenfalls mit Dritten teilt.

Wem das alles doch zu weit geht, darf sich jederzeit streichen lassen – und bleibt trotzdem Club-Mitglied: 4.4.6 Die Einwilligung ist freiwillig und das Mitglied hat auch das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung. Wenn das Mitglied die Einwilligung nicht erteilt oder diese widerruft, werden seine personenbezogenen Daten nicht (mehr) automationsunterstützt verarbeitet und analysiert (kein Profiling mehr für Zielgruppenselektionen, Werbemaßnahmen und aggregierte Auswertungen für Sortimente, Regal- und Filialoptimierung) und erhält das Mitglied keine (profilierten) Newsletter und Werbung mehr durch den Betreiber. Das Mitglied kann dennoch weiterhin am jö Bonus Club teilnehmen und Bonuspunkte sammeln und einlösen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungen wird durch den Widerruf nicht berührt.

16.07.2019