WIEN/WALS. "Das war keine, fade' Tagsatzung", resümiert Anlegeranwalt Eric Breiteneder - am Dienstag hat die Berichts- und Prüfungstagsatzung der Alpine-Holding stattgefunden. Die insolvente GmbH verfügt bloß über 3500€ Kassabestand, 7492 Gläubiger haben Forderungen in der Höhe von 901,1 Millionen€ angemeldet.


Wie zu hören war, wurden zuletzt noch überraschend größere Forderungen angemeldet - etwa eine Haftung für eine Tunnelbohrmaschine in Singapur, die mit 100 Millionen€ angegeben wurde.

Mittlerweile verdichten sich aber die Hinweise, dass die Alpine-Episode in Österreich für die spanische Alpine-Mutter FCC nicht sang-und klanglos vorbeigehen wird. Masseverwalter Karl Engelhart sagte etwa, dass die Alpine-Holding nur "verlängerter Arm" der FCC gewesen sei.

Anlegeranwälte ziehen aus dem Gesagten ihre Schlüsse: Die GmbH sei für die Dimension der Geschäfte, die die Alpine-Bau tätigte, nicht ausreichend kapitalisiert gewesen. Und: Als man sich im Frühjahr auf eine Restrukturierung einigte, saßen die Anleihegläubiger, die 290 Millionen €in die Holding gesteckt hatten, nicht mit am Tisch. Wurden Anleger bewusst nicht einbezogen, um zu verhindern, dass sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen?

Klagen als Ausweg

Breiteneder denkt bereits laut über Durchgriffshaftungen und Klagen gegen die FCC etwa wegen Verstößen gegen Ad-hoc-Meldepflichten nach. Anlegeranwalt Benedikt Wallner wiederum arbeitet derzeit an "massentauglichen Klagen im Inland". Die Arbeiterkammer hat seit Oktober einen Internet-Fragebogen aufgelegt.

Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-12-04