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Zum anderen sollen Kunden, bei denen gegen ihren Willen Smart Meter installiert wurden, von den Netzbetreibern Schadenersatz wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht sowie wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten erhalten.
Im Visier hat Wallner grundsätzlich alle österreichischen Stromnetzbetreiber. Diese sind verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 95 % der Kunden mit Smart Metern auszustatten. Kunden, die das sogenannte Opt-out-Recht vom Smart Metering wahrnehmen, erhalten dennoch digitale Strommessgeräte. Allerdings sind dabei wesentliche Funktionen deaktiviert. Dies betrifft insbesondere die Speicherung der monatlichen, täglichen sowie viertelstündlichen Verbrauchswerte und deren Übertragung an den jeweiligen Netzbetreiber. Ebenfalls deaktiviert sind die Funktionen zur Fernabschaltung und zur Leistungsbegrenzung aus der Ferne.
Laut der „Intelligente-Messgeräte-Verordnung“ (IME-VO) des Wirtschaftsministeriums muss die Konfiguration des digitalen Messgeräts für den Kunden am Messgerät selbst ersichtlich sein. Wallner zufolge genügt das den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) sehe ausdrücklich vor, dass im Falle des Opt-out-Wunsches eines Kunden kein wie immer konfigurierter Smart Meter installiert werde.
In der IME-VO, der zufolge dem Opt-out-Wunsch durch Abschaltung wesentlicher Funktionen entsprochen wird, „wird das Gesetz in denkunmöglicher Weise interpretiert“, konstatierte Wallner in einem Gespräch mit E&M. Für willkürlich und daher nicht gerechtfertigt hält Wallner ferner, dass die IME-VO eine Smart-Meter-Ausrollung von mindestens 95 % vorsieht. EU-rechtlich geboten sei lediglich, mindestens 80 % der Kunden mit Smart Metern auszustatten: „Für die 95 % gibt es keine sachliche Begründung.“
Energiewirtschaft bleibt gelassen
Ein von Wallner angestrengtes Schiedsverfahren bei der Schlichtungsstelle des Regulators E-Control sei notwendig, weil seine Klagen auch den Persönlichkeitsschutz betreffen, so der Jurist im Gespräch mit E&M. Erst danach könne er die Gerichte anrufen. In einigen Monaten würden dann erste Individualklagen eingebracht.
Die Wiener Netze GmbH reagierte auf Anfrage von E&M gelassen. Es gebe einen klaren gesetzlichen Auftrag bezüglich Smart Metering und dieser werde im Einklang mit den geltenden Bestimmungen erfüllt. „Es gibt bereits Gerichtsentscheidungen in Österreich, nach denen der Kunde kein Recht hat, auf den alten Ferraris-Zähler zu bestehen“, betonte eine Sprecherin des Unternehmens.
Die bisherigen Erfahrungen der Wiener Netze beim Smart-Meter-Rollout seien durchweg positiv. Nur etwa 1 % der Kunden wünsche den Opt-out. Einer jüngst durchgeführten Befragung zufolge „haben die wenigsten unserer Kunden Bedenken. Und wer schon einen Smart Meter hat, ist damit im Allgemeinen zufrieden“.
Quelle: Klaus Fischer, 2020 Energie & Management GmbH, 26.02.2020