SchiffsbeteiligungenRÜCKZAHLUNG ERHALTENER AUSSCHÜTTUNGEN?

Wer den Schaden hat, hat auch noch den Folgeschaden: Es wurden bereits hunderte Klagen gegen österreichische Anleger von deutschen Schiffs- und Holland-Immobilienfonds des Hamburger Emissionshauses MPC eingebracht (laut KURIER 15.12.2016). Sie sollen erhaltene Ausschüttungen in der Größenordnung von jeweils 30.000 Euro und mehr plus Zinsen zurückzahlen.

Wir waren die ersten, die wegen dieser Geschäftsmodelle in Österreich für geschädigte Anleger aktiv geworden sind (vgl. <unten>), und wir verteidigen daher nun unsere Mandanten auch gegen die Rückzahlungsbegehren. Sich im Einzelfall anzuschauen, ob eine Ausschüttung zurückgefordert werden darf, lohnt sich. Diese Ansprüche wären auch noch nicht verjährt.

Wir gehen dabei einen etwas anderen Weg als die anderen Kanzleien. Denn anders als in Deutschland müssen die Gerichte in Österreich auch berücksichtigen, ob es sich bei der Mithaftung der Anleger für Kredite der Gesellschaft nicht um eine verbotene Interzession handelt.  


ACHTUNG, VERJÄHRUNG!

Medienberichten zufolge sollen in Österreich 20.000 Kunden betroffen sein. Aber erst ein Bruchteil davon hat bisher den Weg zu einer Beratungsstelle gefunden. Es gibt 100 verschiedene Produkte. Viele Kunden meinen vielleicht, ihr Fonds sei gar nicht betroffen, weil noch keine Insolvenz in Sicht ist und zB Ausschüttungen noch nicht ausgeblieben seien, etc. So sieht es aber die Rechtsprechung nicht! In dem Moment, in dem Sie (bei gehöriger Aufmerksamkeit) erkennen (können), dass Ihnen nicht das vermeintlich sichere, sondern ein in Wahrheit unsicheres Anlageprodukt verkauft oder vermittelt wurde, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen!

Dies selbst dann, wenn Sie Ihren Schaden noch gar nicht beziffern können! Banken spekulieren wohl darauf, dass die meisten Kunden das nicht wissen und innerhalb der drei Jahre nichts unternehmen. Regelmäßig wird jetzt schon die angebliche „Verjährung" eingewendet! Aus unserer Sicht sind die allermeisten Ansprüche (wir haben bis Februar 2014 etwa 250 Fälle geprüft) derzeit noch nicht verjährt. Alle Besitzer von geschlossenen Fonds sollten sich jetzt rechtlichen Rat einholen um zu sehen, ob bei ihnen bereits Handlungsbedarf besteht oder nicht. Das muss nicht unbedingt etwas kosten. Seit kurzem gibt es wieder eine (praktisch) kostenlose Sammelaktion des vki, vgl. http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2181 für jene Anleger und kleinen Sparer, die sich individuelle Rechtsverfolgung nicht leisten können. Wer allerdings über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte sich besser dorthin wenden, oder auch gleich an uns, ebenso wie jene Kunden, die sich individuelle (rasche) Rechtsverfolgung leisten können oder aus irgendeinem Grund leisten müssen. Unser Einschreiten wird dann natürlich kostenpflichtig, ein erster Anruf oder ein E-mail aber noch nicht.

Schiffsbeteiligungen und andere „geschlossene Fonds" wie z. B. Holland Immobilien, etc. wurden auch in Österreich als angeblich lukrative und sichere Anlageformen unters Volk gebracht – meist im Zusammenwirken mit heimischen Banken, die sie ihren vertrauensvollen Stammkunden andrehten.

Dass viele dieser „Fonds" in Wahrheit nie sicher waren, sondern hochspekulativ, und damit wieder nur ein Nepp, mit dem den Leuten ihr Geld abgenommen wurde, zeigen v.a. in Deutschland bereits zahlreiche Prozesse. Unser Urteil – das erste seiner Art in Österreich, die Medien haben berichtet – ist inzwischen rechtskräftig, siehe:

Nahezu sämtliche Klienten berichten uns, ihnen sei die Beteiligung als weitgehend risikolos verkauft worden. Vom Kapitalmarktprospekt war nie die Rede, geschweige denn wurde er übergeben.

Das geschah wohl nicht ganz unbeabsichtigt, denn in einem solchen KMG-Prospekt finden sich bereits zahlreiche Risikohinweise, die aber in diametralem Gegensatz zur erhaltenen Beratung stehen und die, wenn sie bekannt gewesen wären, schon die Meisten von der Zeichnung abgehalten hätten. Auf andere bestehende Risken wird aber selbst darin nicht hingewiesen. Auszug aus den Risikohinweisen in einem Kapitalmarktprospekt:

Schiffsbeteiligungenauszug_kapitalmarktprospekt_hci_shipping_select_26.pdf 

Und die Risikohinweise des speziell auf Österreich „zugeschnittenen" Schiffes „Merkur Sky" der MPC lauten auszugsweise:

Schiffsbeteiligungenauszug_kmg_prospekt_merkur_sky_risikohinweise.pdf

Haben Sie damals all diese Risiken gekannt und sich deshalb für das Schiff entschieden? Vermutlich nicht: Keinem unserer Klienten wurde der KMG Prospekt erläutert. Es gibt aber noch viel seltsamere Fakten, wie inzwischen Gutachten zutage förderten.


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