Die Medien berichteten im November 2008 über das von uns in erster Instanz erwirkte Urteil gegen den AWD im Zusammenhang mit einer Fehlberatung zum Kauf von Immofinanz-Aktien. Zunächst hatte der AWD dagegen erwartungsgemäß Berufung eingelegt, diese aber inzwischen zurückgezogen, das Urteil ist also rechtskräftig geworden. In Summe fühlen viele tausend Anleger/innen vom AWD falsch beraten, was bekanntlich den VKI längst zu einer Sammelaktion veranlasst hat vgl. www.verbraucherrecht.at.

Wir vertreten den VKI dort aber nicht, sondern führen Prozesse im Auftrag der Rechtsschutzversicherungen. Weil der österreichische Gesetzgeber mit der sogenannten Gruppenklage säumig ist, müssen wir zwar nach wie vor Einzelprozesse führen, auch wenn sich bereits viele hundert Geschädigte bei uns gemeldet haben. Aufgrund der Vielzahl an Betroffenen koordinieren wir aber sinnvollerweise unser Vorgehen. Eingeholte Sachverständigen-Gutachten kommen dadurch zum Beispiel allen Betroffenen gleichermaßen zugute. Auch ist es oft sinnvoll, ein und dieselbe Rechtsfrage, die sich überall in gleicher Weise stellt, einmal in einer "Mustercausa" ausjudizieren zu lassen, zumindest solange die übrigen Ansprüche nicht verjähren. Die Ansprüche können so gebündelt und mit mehr Nachdruck vertreten werden. Dabei gehen wir nicht nur gegen den AWD gerichtlich vor, sondern zB auch gegen die Constantia Privatbank AG und andere Haftungsadressaten. Denn neben der meist vorliegenden fehlerhaften Beratung oder Vermittlung ("so sicher wie ein Sparbuch") haben auch Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht stattgefunden, die davon unabhängig zu beurteilen sind.

Über den Fortgang der Rechtssachen werden wir an dieser Stelle schon aus strategischen Gründen nur sehr eingeschränkt berichten, soweit sich die Informationen eben zur öffentlichen Bekanntmachung eignen. Unsere Mandanten und Mandantinnen werden aus gegebenem Anlass jeweils einzeln informiert.